Rechnungsnummernvergabe

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Sassi
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#21

20.03.2006, 15:17

Also ich hatte auch immer wie Steffi gedacht, dass man keine Rechnungsnummer für PKH vergeben darf. Denn bei der BRAK unter Ausführungen zu Anforderungen zur Anwaltsrechnungen heißt es auch:

"Die Verpflichtung zur Angabe einer Steuer- bzw. der Umsatzsteuer-Identifikatonsnummer und zur Angabe einer fortlaufenden Rechnungsnummer gilt nur für die Rechnungen im Sinne des § 14 UStG, die dem Auftraggeber zu erteilen sind oder erteilt werden. Sie gilt nicht für Berechnungen von Anwaltshonoraren in
- ...
-....
- in Abrechnungen im Rahmen der Prozesskostenhilfe
(...)"

Ich hatte dies so verstanden, dass man für PKH daher keine Rechnungsnummer vergeben muss. Oder bezieht sich das nur auf den Antrag und ich muss eine extra Rechnung an den Mandanten mit Rechnungsnummer ausstellen?

LG Sassi
Andreas

#22

20.03.2006, 16:15

Ich weiß nicht, wie die BRAK zu dieser Ansicht kommt.

Ich halte sie für grundlegend falsch, auch wenn die Angaben der BRAK genau das Gegenteil sagen. Der Gesetzestext ist für mich absolut eindeutig.

Ich mache das so, daß eine Rechnungsnummer auch für Beratungshilfe-Abrechnungen und PKH-Abrechnungen vergeben wird. Es konnte mir nämlich letztendlich (leider, dann wäre wenigstens mal Sicherheit gegeben) noch keiner sagen, aus welchem Rechtsgrund keine Rechnungsnummer vergeben werden muß.
Sassi
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#23

20.03.2006, 17:10

Hatte es irgendwie auch noch nie richtig verstanden, warum eigentlich keine Rechnungsnummer vergeben wird, da ich immer gedacht habe sobald es um Honorar geht muss ich auch eine Rechnungsnummer vergeben. Aufgrund der BRAK-Mitteilung hatte ich aber in PKH-Sachen keine vergeben. Ich glaube aber, dass ich in Zukunft auch lieber - sowie Du Andreas - eine Rechnungsnummer angeben werde. Sicher ist sicher. ;-)

Liebe Grüße
Sassi
Gast

#24

20.03.2006, 17:54

Also, leidiges Thema Rechnungsnummernvergabe:

Habe da vor kurzem ein aufschlussreiches Seminar gehabt und auch ein umfangreiches Manuskript dazu erhalten, das sich speziell mit "Der Rechnung" befasst hat und auch mit der Problematik der Rechnungsnummernvergabe. Diese Problematik scheint - oh Wunder!!! - offensichtlich in k e i n e m Anwaltsbüro "richtig" gehandhabt zu werden (wie auch bei solchen Vorschriften?!).

Es ist so, dass k e i n e Rechnung im Sinne des UstG sind:

- Kostenfestsetzungsanträge nach §§ 103, 104 ZPO
- Vergütungsfestsetzungsanträge nach § 11 RVG
- PKH- und BRH-Abrechnungen gegenüber der Staatskasse
- Kostenberechnungen gegenüber erstatz- oder
erstattungspflichtige Dritte, die
nicht Auftraggeber sind (z.B. Schadensersatz aus Verzug).

Diese "Abrechnungen" bedürfen k e i n e r Rechnungsnummer. Sie sind deshalb keine Rechnungen, weil sie nicht alle nach § 14 UStG geforderten Pflichtangaben enthalten (z.B. fehlt im Kostenfestsetzungsantrag die Leistungszeit, es fehlt die Steuernummer, bei Abrechnungen gegenüber der Staatskasse fehlt außerdem der Steuersatz für die Umsatzsteuer (in den Formularen)).

Der Referent hat aber klar und deutlich gesagt, dass es auch nicht schadet, wenn sie denn eine Rechnungsnummer haben sollten. Es darf dann nur nicht "Rechnung" irgendwo da draufstehen. Wenn es denn für jemanden vorteilhaft ist, auch diese mit fortlaufenden Nummern zu versehen (aus buchungstechnischen Gründen oder so), kann die "Rechnungs-Nr.", die ja keine Nummer für eine "Rechnung" dann darstellt, als "Buchungsnummer" vergeben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie als "Rechnungs"-Nr. oder "Buchungs-Nr." bezeichnet wird.

Also verstehen tut das denke ich sowieso niemand wirklich. Wenn es aber für den einen oder anderen einfacher ist, empfehle ich, alles mit Rechnungsnummer zu versehen und darauf zu achten, dass nur da "Rechnung" draufsteht, wo auch wirklich eine "Rechnung" im Sinne des UStG drin ist.

In diesem Sinne: Weiterhin fröhliches Nummern vergeben :wink: :P !
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Vorzimmerkeule
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#25

20.03.2006, 17:54

Dann dürfte man doch gegenüber der RS-Versicherung ebenfalls keine Rg-Nr. angeben, denn die ist doch auch nicht mein Auftraggeber.

Rechnung ist Rechnung, egal, ob der Staat, der Mdt., der Gegner oder sonst wer Empfänger ist. Soll mir das liebe Finanzamt doch mal sagen, daß ich zu großzügig mit meinen Rg-Nr. umgehe :fecht
Liebe Grüße, Manu
Gast

#26

21.03.2006, 07:55

Hallo Manu,

also wir stellen die Rechnungen, die an die RSV gehen, immer auf den Mdt. aus und fügen dem Anschreiben an die RSV eine Kopie der RE bei, so haben wir eine ordnungsgemäße Rechnungen mit RE-Nr., Kopie für den RE-Ordner, Original bleibt in der Akte (ob das Original gar nicht an den Mdt. geschickt wird, spielt ja keine Rolle). :wink:
Sassi
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#27

21.03.2006, 08:20

Wir handhaben das auch so wie Marko. :-)
Liebe Grüße aus München
Alic3M
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#28

21.03.2006, 10:24

Also ich vergebe sowohl bei PKH als auch bei Beratungshilfe eine Rechnungsnummer, buche das ganz normal in das jeweilige Aktenkonto und wenn die Zahlung eingeht, steht das wieder auf Null, so wie wir uns es alle wünschen (außerdem kann ich die Zahlung besser zuordnen) :-) Ist also auch kein wenig anderes als bei Rechnungen an Mandanten ;-)

Nur bei KFA´s vergebe ich keine Rechnungsnummer. Der Betrag muss ja meistens an den Mandanten zurückerstattet werden, da wir ja an ihn schon vorher eine Kostennote mit Rechnungsnummer gestellt haben.

LG, Nicole
Lucie
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#29

21.03.2006, 12:18

MNo2006 hat geschrieben:also wir stellen die Rechnungen, die an die RSV gehen, immer auf den Mdt. aus und fügen dem Anschreiben an die RSV eine Kopie der RE bei, so haben wir eine ordnungsgemäße Rechnungen mit RE-Nr., Kopie für den RE-Ordner, Original bleibt in der Akte (ob das Original gar nicht an den Mdt. geschickt wird, spielt ja keine Rolle). :wink:
So hätte ich das auch gerne - weil ich es so richtig empfinde -, aber mein Chef will das nicht. Dabei ist das soooo praktisch! Allerdings würde ich das Original an die RSV schicken. Weil, wenn der Mandant die Abwicklung mit der RSV selbst übernehmen würde, er ja auch die Original-Rechnung dorthin schicken täte. (schickes Deutsch, ich weiß :wink: )
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
Steffi

#30

21.03.2006, 12:21

ja stimmt, das ist wirklich praktisch mit der REchnung so an die RS, so machen wir das auch.
Werd das auch weiterhin so machen, bei PKH und BRH keine Rg-Nr.
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