Antrag gerichtliche Entscheidung, Eheschließung

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PeeDee
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#1

13.01.2009, 11:28

Ich hab hier so eine doofe Akte, da meint Cheffe, ich soll mal ein Muster für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung suchen.
Es geht um einen Bescheid vom Standesamt, dass die die Mitwirkung an einer Eheschließung verweigern weil die finden, dass es sich um eine Scheinehe handelt.
Die Rechtsmittelbelehrung liest sich komisch und eine Frist würde es laut derer auch nicht geben, wage ich aber zu bezweifeln.

In sämtlichen Büchern ist nichts zu finden, hat hier vielleicht jemand ein Muster eines solchen Antrags?
Oder zumindest die Idee wie sowas aussehen muss?
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_steffi_

#2

13.01.2009, 11:54

Na muss man nicht gegen einen Bescheid vom Amt immer Widerspruch einlegen. Und wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird klagen? Ich seh das jetzt ehr von der verwaltungsrechtlichen Seite. Die Weigerung ist ja ein Verwaltungsakt...
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PeeDee
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#3

13.01.2009, 11:57

Das Widerspruchsverfahren wurde doch zum Großteil abgeschafft.
In der RM-Belehrung steht, dass Gericht zuständig ist.
Eben dass man "einen Antrag zur gerichtlichen Entscheidung beim Amtsgericht Dortmund" stellen soll... ich find aber nix wo steht, wie der aussehen soll und was da rein muss etc. :(
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_steffi_

#4

13.01.2009, 11:58

WAS? Hier nicht, wir legen gegen jeden Pups Widerspruch ein.

Warte mal ich hab sowas da, mir muss nur die Akte einfallen....
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Coschi
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#5

13.01.2009, 12:01

Ich kann nachher mal in den Büchern von Cheffe gucken, kann aber 14 Uhr werden, weil er durchweg in Besprechungen ist.
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]
_steffi_

#6

13.01.2009, 12:01

Habs, aber das ist eine Klage...

Anträge lauten:

Der Bescheid des .....Amtes vom ....., zugestellt am ....., Aktenzeichen ......wird aufgehoben

Die Beklagte wird vepflichtet die Zustimmung zu ................... zu erteilen

Die Kosten des RS trägt die Beklagte.

Mein der sowas inetwa?
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PeeDee
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#7

13.01.2009, 12:02

Echt nich? Das ging doch groß durch die Medien, dass Widerspruch abgeschafft ist... aber irgendwie auch nicht komplett, weil manchmal gibts trotzdem nen Widerspruch... frag mich nicht nach der Logik...

Oh ja, ich helf Dir beim Namen... Müller? Meier? Schulze?
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#8

13.01.2009, 12:04

Möglich, in der RM steht zwar Antrag und nicht Klage, aber zur Not, wenn keiner was besseres hat, bastel ich eben aus der Klage einen Antrag, daran solls nicht scheitern.
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Coschi
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#9

13.01.2009, 12:07

PeeDee, das ist das Bürokratieabbaugesetz II NRW, das haben andere Bundesländer nicht...
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
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#10

13.01.2009, 12:10

Aaaaah... okay... is ja wieder klar, dass NRW seine Bürokratie mit mehr Bürokratie abbauen will :teufel

Im Übrigen habe ich auch grad festgestellt, dass ich gar nicht weiß, wen ich verklagen soll (wer Antragsgeger ist)... :wut ... so ein Dreck... hilfääää
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