Abrechnung Reisekosten im KFA

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Sunny2008
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#1

07.01.2009, 13:50

Hallo Ihr Lieben,

erst einmal allen ein schönes und erfolgreiches neues Jahr.

Ich hab folgendes Problem (kurz erläutert):

Unsere Mandantin wohnt näher beim zuständigen Gericht als unsere Kanzlei ist. Mandant wohnt in der Gemeinde wo wir unseren Sitz haben. Gerichtsort ist aber woanders, allerdings eben halt näher von ihr aus, als von uns aus.

Scheidungsantrag wurde jetzt wie gewünscht zurückgewiesen (unsere Mandantin war Antragsgegnerin). Jetzt geht es drum Reisekosten geltend zu machen. Kann Anwalt wirklich nur Reisekosten geltend machen, wenn Weg zum Gericht von Kanzlei aus, länger ist als Weg von Mandantin zu Gericht? Steh grad auf dem Schlauch.

Über eine schnelle ANtwort wäre ich sehr dankbar.

LG Sunny
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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#2

07.01.2009, 14:04

kann leider nicht helfen - hab's aber mal aus dem "Hilfe und Support" hier hin verschoben
Viele Grüße

ich
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Gelini
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#3

07.01.2009, 14:08

Naja, das stimmt zum Teil. Also es kommt da jetzt nicht auf den Kilometer an, aber wenn der RA in einer anderen Stadt sitzt als der Mandant und diese weiter entfernt ist, sind dies ja schon keine "notwendigen Kosten der Rechtsvertretung" mehr. Er hätte sich ja auch einen RA in seinem Ort suchen können.

Das heißt jetzt im Endeffekt, dass du nur die Kosten abrechnen kannst, die theoretisch angefallen wären, wenn die Mandantin zu Gericht gefahren wäre. Also der Weg von der Mandantin zum Gericht und zurück. Das sind dann die Fahrtkosten. Mehr geht leider nicht.
Sunny2008
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#4

07.01.2009, 14:20

Hallo Gelini,

also in meinem Fall ist es so, dass wir und Mandant im selben Stadtteil wohnen bzw. sie wohnt dort und wir haben dort unsere Kanzlei. Ist ein Stadtteil mit kleinere Döfern. Und ihr Dorf ist halt näher bei Gericht wie unseres. Handelt sich dabei um ca. 5km. Wie sieht es da aus? Weißt du das? Oder weiß es irgendjemand?
gkutes

#5

07.01.2009, 14:22

es geht hier doch um dieselbe stadt. Wenn euer mandant und ihr in der selben stadt seid, ist doch alles gar kein problem. natürlich bekommt ihr dann fahrtgeld kanzlei-gericht-kanzlei.
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Gelini
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#6

07.01.2009, 14:33

Geb gkutes voll und ganz recht. Wenn ihr in derselben Stadt seid, kommt es dort nicht auf den Stadtteil und schon gar nicht auf 5 km an. Außerdem ist es ja auch so, dass eine Vertretung durch einen Anwalt beim Scheidungsverfahren vorgeschrieben ist. Da kann ja nun keiner verlangen, dass ich schaue, welcher Anwalt es kürzer zu Gericht hat :wink:
Sunny2008
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#7

07.01.2009, 15:14

Vielen lieben Dank für Eure Antworten. Bin erstaunt, dass das hier so schnell geht :D Dann werde ich nun meinen KFA so einreichen. Hoffe, dass er dann so genehmigt wird. Hab immer ein wenig bange, wenn dann doch wieder was zurückkommt.
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