Verweigerung Zustellung von Anwallt
Ich habe mal wieder ein Problem mit einem gegnerischen RA, der uns die Zustellung von Anwalt zu Anwalt verweigert. Er schickt uns die Unterlagen zurück und das EB streicht er einfach durch. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Wir haben ihm die vollstreckbare Ausfertigung des gerichtlichen Vergleichs kopiert und mit "beglaubigter Abschrift" gestempelt. Es reicht ihm aber nicht. Was er genau haben will, sagt er nicht. Und das schon zum zweiten Mal... Vielleicht hab ich was falsch gemacht? Was meint ihr dazu? Ich hätte ihm doch nicht das Original (der vollstreckbaren Ausfertigung) schicken sollen, oder?
nein das hättest du wirklich nich machen dürfen!!!Ich hätte ihm doch nicht das Original (der vollstreckbaren Ausfertigung) schicken sollen, oder?
ja so ist es auch richtig!Wir haben ihm die vollstreckbare Ausfertigung des gerichtlichen Vergleichs kopiert und mit "beglaubigter Abschrift" gestempelt.
bevor ich mich da lang zanken würde, würd ichs vom gvz zustellen lassen!!
Wie Immi schon sagt... hast du richtig gemacht (war der Beglaubigt-Stempel denn auch von deinem RA unterschrieben ?).
Kurzer Verweis auf diesen meinen Beitrag:
www.foreno.de/viewtopic.php?p=494380#494380
Gib ihm Saures
Kurzer Verweis auf diesen meinen Beitrag:
www.foreno.de/viewtopic.php?p=494380#494380
Gib ihm Saures
- nici77
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 455
- Registriert: 29.07.2008, 09:50
- Beruf: ReFa im Mutterschutz
- Software: Andere
Da kann ich immi nur zustimmen, machen wir auch immer so, dann hat man gleich nen Nachweis.bevor ich mich da lang zanken würde, würd ichs vom gvz zustellen lassen!!
Liebe Grüße nici77
Wer übernimmt die Kosten des GV? MA ist rechtsschutzversichert. Ich möchte einfach keine KOsten vorschießen...
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
GVZ Kosten sind aber eben Mehrkosten und der RA ist verpflichtet das EB zu unterschreiben
vollkommen richtig!! wie meinst du das jetzt mit "ich habe das Original der vollstr. Ausf. geschickt"?!? hast du ihm beides geschickt?samara hat geschrieben:Wir haben ihm die vollstreckbare Ausfertigung des gerichtlichen Vergleichs kopiert und mit "beglaubigter Abschrift" gestempelt.
Die Mehrkosten sind aber durch die Gegenseite veranlasst und man ist nicht verpflichtet die Gegenseite über Ihre Pflichten zu belehren - man kann GVZ losschicken und RS zahlt - zumindest bei uns bisher immer.
Hinterher ist das durch die Gegenseite zu ersetzen. Wird ja mit Titel eingefordert.
Wir hatten so doofe Anwälte schon öfter bzw. deren Mandanten, die hofften, nun ginge noch Zeit ins Land, bis sie bezahlen müssen
Hinterher ist das durch die Gegenseite zu ersetzen. Wird ja mit Titel eingefordert.
Wir hatten so doofe Anwälte schon öfter bzw. deren Mandanten, die hofften, nun ginge noch Zeit ins Land, bis sie bezahlen müssen