Verweigerung Zustellung von Anwallt

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samara
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#1

03.12.2008, 08:06

Ich habe mal wieder ein Problem mit einem gegnerischen RA, der uns die Zustellung von Anwalt zu Anwalt verweigert. Er schickt uns die Unterlagen zurück und das EB streicht er einfach durch. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Wir haben ihm die vollstreckbare Ausfertigung des gerichtlichen Vergleichs kopiert und mit "beglaubigter Abschrift" gestempelt. Es reicht ihm aber nicht. Was er genau haben will, sagt er nicht. Und das schon zum zweiten Mal... Vielleicht hab ich was falsch gemacht? Was meint ihr dazu? Ich hätte ihm doch nicht das Original (der vollstreckbaren Ausfertigung) schicken sollen, oder?
rosa

#2

03.12.2008, 08:14

Ich hätte ihm doch nicht das Original (der vollstreckbaren Ausfertigung) schicken sollen, oder?
:vogel nein das hättest du wirklich nich machen dürfen!!!

Wir haben ihm die vollstreckbare Ausfertigung des gerichtlichen Vergleichs kopiert und mit "beglaubigter Abschrift" gestempelt.
ja so ist es auch richtig!
bevor ich mich da lang zanken würde, würd ichs vom gvz zustellen lassen!!
Andreas

#3

03.12.2008, 08:21

Wie Immi schon sagt... hast du richtig gemacht (war der Beglaubigt-Stempel denn auch von deinem RA unterschrieben ?).

Kurzer Verweis auf diesen meinen Beitrag:

www.foreno.de/viewtopic.php?p=494380#494380

Gib ihm Saures :mrgreen:
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nici77
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#4

03.12.2008, 09:06

bevor ich mich da lang zanken würde, würd ichs vom gvz zustellen lassen!!
Da kann ich immi nur zustimmen, machen wir auch immer so, dann hat man gleich nen Nachweis.
Liebe Grüße nici77
HIMI
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#5

03.12.2008, 09:23

genau: schick ihm den GV auf den Hals, mit Kammer drohen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
samara
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#6

03.12.2008, 10:27

Wer übernimmt die Kosten des GV? MA ist rechtsschutzversichert. Ich möchte einfach keine KOsten vorschießen...
Mulle21
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#7

03.12.2008, 10:37

Rechtschutzversicherung übernimmt - gehört noch mit zum Verfahren

also ab mit dem GV Auftrag
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Pepsi
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#8

03.12.2008, 10:43

GVZ Kosten sind aber eben Mehrkosten und der RA ist verpflichtet das EB zu unterschreiben
samara hat geschrieben:Wir haben ihm die vollstreckbare Ausfertigung des gerichtlichen Vergleichs kopiert und mit "beglaubigter Abschrift" gestempelt.
vollkommen richtig!! wie meinst du das jetzt mit "ich habe das Original der vollstr. Ausf. geschickt"?!? hast du ihm beides geschickt?
Mulle21
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#9

03.12.2008, 11:03

Die Mehrkosten sind aber durch die Gegenseite veranlasst und man ist nicht verpflichtet die Gegenseite über Ihre Pflichten zu belehren - man kann GVZ losschicken und RS zahlt - zumindest bei uns bisher immer.

Hinterher ist das durch die Gegenseite zu ersetzen. Wird ja mit Titel eingefordert.

Wir hatten so doofe Anwälte schon öfter bzw. deren Mandanten, die hofften, nun ginge noch Zeit ins Land, bis sie bezahlen müssen
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#10

03.12.2008, 16:06

nützt nur nichts, wenn du es nicht beitreiben kannst, weil Schuldner zahlungsunfähig
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