Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
dundine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 370
Registriert: 29.03.2006, 18:09
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Remagen

#1

03.11.2008, 12:03

Hi zusammen, kurze Frage...
Habe einen Mandanten hier, der wurde telefonisch von seiner Zeitarbeitsfirma über Kündigung informiert, und zwar am 31.10. gegen irgendwann spät nachmittags. Kündigung selbst wurde vermutlich persönlich vorbeigebracht, denn Brief hatte keine Briefmarke und keinen Stempel. Dem Mandanten ging die Kündigung am 1.11. zu, denn da hat er sie aus dem Briefkasten genommen. Die Kündigungsfrist selber beträgt laut Arbeitsvertrag 4 Wochen zum Monatsende oder 15. des Monats.

Nun meine Frage... Wenn ich vom 01.11. ausgehe, was ja meiner Meinung nach relevant ist, berechne ich bei 4 Wochen Kündigungsfrist den 01.12., in der Kündigung wird aber gekündigt zum 30.11.

Ist die Kündigung dafür noch rechtzeitig zugangen oder nicht??? Mein RA kommt erst Mittwoch wieder und ich bin mir nicht sicher...

Und wenn ich einmal dabei bin, ist der Mandant verpflichtet, seinen restlichen Urlaub zu nehmen, die Zeitarbeitsfirma wohl aktuell keinen Einsatz für ihn hat.

Für Antworten danke ich Euch
LG Sandra
Xuka
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 991
Registriert: 24.08.2007, 09:57
Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
Software: altasoft

#2

03.11.2008, 12:25

Ich gehe davon aus, dass die Information über die Kündigung am 31.10. mündlich erfolgte.

Die Kündigung eines Dienstvertrages bedarf gem. § 623 BGB der Schriftform. Das am 01.11. vom Mdt. zur Kenntnis genommene Schriftstück dürfte dieser Anforderung genügen. Allerdings kommt es bei einer Willenserklärung gem. § 130 BGB nicht auf die Kenntnisnahme, sondern den Zugang an. Die Kündigung muss am 31.10.2008 in den Machtbereich des Empfängers, also in den Briefkasten eingeworfen worden sein. Ich gehe mal davon aus, dass Dein RA dies bestreiten wird und die Zeitarbeitsfirma durch Zeugnis des Boten nachweisen muss, dass der Einwurf bereits am 31.10. erfolgte.
Benutzeravatar
dundine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 370
Registriert: 29.03.2006, 18:09
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Remagen

#3

03.11.2008, 12:36

Danke Xuka.

Meiner Ansicht nach ist der Erhalt der Kündigung relevant. Diese wurde am 31.10. geschrieben, wann sie lettlich in den Briefkasten geworfen wurde, ist nicht nachvollziehbar. Der Mandant hatte den Briefkasten zu üblichen Zeiten geleert, da war noch nichts da. Ob der "Bote" die Kündigung irgenwdwann in der Nacht vom 31. zum 1. eingeworfen hat oder bereits am späten Nachmittag/frühen Abend, steht in den Sternen. Nach der üblichen Briefkastenleerung am 1.11. hatte sie jedoch der Mandant in der Hand.

Das sind wieder Sachen, wo ich nachts nicht schlafen kann... ;)
Benutzeravatar
heicla
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 340
Registriert: 20.02.2008, 12:07
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hanau

#4

03.11.2008, 12:49

M.E. zählt dann als Zugangsdatum der 01.11.2008. Wir handhaben das so, dass wir dafür sorgen, dass die Kündigungen am letzten Tag im Monat immer spätestens zu den Zeiten zugestellt werden, wo auch der Briefträger kommt, also bis 10:00 Uhr, weil wir hier schon mal deswegen Probleme hatten.
Probieren geht (meistens) über studieren (ansonsten hilft meist ein Blick ins Gesetz)
Benutzeravatar
dundine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 370
Registriert: 29.03.2006, 18:09
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Remagen

#5

03.11.2008, 12:52

So sehe ich das auch heicla. Wir hatten mal so einen Fall, da wurde Kündigung durch Boten in Wohnung zugestellt, aber der Mandant lag im Krankenhaus, was wohl dem Arbeitgeber auch bekannt war. Die Kündigung musste dann zurückgenommen werden, da sie dem Empfänger ja nicht zugestellt werden konnte trotz Briefkasteneinwurf.

Meiner Meinung nach ist es auch nicht zumutbar, dass eine Privatperson um 0:00 Uhr nochmal den Briefkasten leert, damit irgendwelche Sachen fristgerecht eingehen können...
Hat denn sonst noch jemand erfahrungswerte dazu???

Was ich noch vergessen habe zu schreiben, Mandant war zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben. Auch wieder schön, wie sich Zeitarbeitsfirmen der "Unkosten" entledigen...
Xuka
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 991
Registriert: 24.08.2007, 09:57
Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
Software: altasoft

#6

03.11.2008, 13:03

Hab mal im Kommentar nachgeschaut. Der Zugang gilt als bewirkt, wenn mit der Leerung des Briefkastens zu rechnen ist. Es gibt wohl ein Urteil aus Bayern, wonach unter Umständen auch eine Zustellung um 18 Uhr noch als bewirkt anzusehen ist. Ich denke, dass kommt ganz auf den Einzelfall an.

Bei mir daheim kommt der Postbote z. B. gegen 11 Uhr. Meine Post nehme ich aber meist erst zwischen 18 und 20 Uhr aus dem Briefkasten, weil ich dann erst heim komme. Ich persönlich denke, bis 18 Uhr ist es vertretbar, den Briefkasten zu leeren. Bei uns kommen z. B. nicht alle Sendungen mit der Deutschen Post, sondern auch mit TNT und anderen regionalen Anbietern. Die kommen alle zu unterschiedlichen Zeiten, manchmal auch am späten Abend.

Wenn die Zustellung per Bote erfolgt ist, hätte dieser vielleicht klingeln sollen, um eine persönliche Zustellung zu bewirken.
Refa-Susi

#7

03.11.2008, 13:05

Also fakt ist, dass der Gegner nachweisen muss, dass die Kündigung am 31.10. eurem Mandanten zugegangen ist.

Ich würde den Gegner erst einmal anschreiben und um Nachweis bitten, wann die Kündigung per Boten zugestellt wurde.

Ansonsten gehe einfach davon aus, dass die Kündigung, wie euer Mandante berichtet hat, am 01.11. zugegangen ist und somit die vier-Wochen-Kündigungsfrist ab 15. des Monats zu laufen beginnt.
Benutzeravatar
dundine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 370
Registriert: 29.03.2006, 18:09
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Remagen

#8

03.11.2008, 13:10

Wir gehen davon aus, dass die Zustellung durch einen der Angestellten der Zeitarbeitsfirma erfolgte, da auf dem Umschlag, in dem die Kündigung kam, weder Stempel noch Briefmarke ist. Was noch sehr interessant ist, bei dem Mandanten wohnt auch die Lebensgefährtin, aktuell weil frisch eingezogen noch ohne ihren Namen auf dem Briefkastenschild. Sie arbeitet bei der gleichen Firma und ihr wurde auch die Kündigung zugestellt unter der neuen Adresse, die sie der Firma schon mitgeteilt hatte. Da die Zeitarbeitsfirma wohl immer bis ca. 18 Uhr besetzt ist, kann man davon ausgehen, dass die Kündigung in einer Nacht-und-Nebelaktion vorgenommen wurde. Zugang sollte dann also wirklich der 1.11. sein.

Nun noch die Frage, meiner Meinung wäre das dann eine Kündigung zum 14.12.2008 statt 30.11. da im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von "4Wochen" angegeben ist. Oder wie seht Ihr das???
Benutzeravatar
dundine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 370
Registriert: 29.03.2006, 18:09
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Remagen

#9

03.11.2008, 13:11

@refa-susi
da hat sich grad was überschnitten, ich danke Euch für Eure Hilfe!!!
niki
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 28.09.2008, 09:18

#10

04.11.2008, 14:59

Ich habe diese Frage gefunden und gerade trifft es mich selbst.
Mein AG hat am 30.10. eine Kündigung zum 30.11.2008 verfasst.
Zugang der Kündigung war jedoch erst am 3.11.2008 im Briefkasten, wurde vom AG eingeworfen. Mittlerweile bin ich freigestellt - Überstunden und Resturlaub -und muss nicht mehr in die Kanzlei.
Ich überlege ebenfalls, meinen AG anzuschreiben, Kündigungstermin ist 15.12.2008 und dies entsprechend zu ändern.
Nur dann muss ich ja nochmals in die Kanzlei...
Gleichzeitig müssen das Zeugnis, Arbeitsunterlagen entsprechend abgeändert werden.
Freitags habe ich nichts davon erfahren, dass die Kanzlei verlegt wird , dies wurde als Grund angegeben (Betriebl. Gründe).
Ich habe mich schon beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet.
Gesperrt