Wie sag ich´s meinem Chef?

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Astraea82
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#11

16.10.2008, 23:07

schneeflocke hat geschrieben:Hier haben wir wieder ein typisches Beispiel von einer jungen Azubine, die nicht genügend sozialisiert ist, nicht gelernt hat, weisungsgebunden zu arbeiten und auf das zu hören, was ihr jemand sagt und die darüber hinaus ihre Fähigkeiten und ihre Person überschätzt.

Dem gegenüber steht eine viel zu liebe Ausbilderin, die nun die Versäumnisse des Elternhauses und der Schule ausbügeln muss und hart durchgreifen muss, um das Ganze wieder ins rechte Lot zu rücken.

Ich schließe mich meinen Vorrednerinnen an. Fristen und Azubine geht gar nicht. Freche und respektlose Antworten gehen auch nicht.

Eure Kanzlei braucht eine junge Azubine, die das macht, was man ihr sagt, die weiß, was sich gehört und die einsieht, dass sie weisungsgebunden arbeiten muss und ihre Kompetenzen nicht überschreiten darf.

Wenn Du die Zeit und Lust hast, nehme den Kampf auf und mache sie zu einer fähigen jungen Frau, die man ausbilden kann und die irgendwann mal weiß, welche Position sie bekleidet.

Hast Du weder die Zeit noch die Nerven hierzu, noch den nötigen Biss, dann kündigt diesem Mädchen und nehmt ein Mädchen, dass bereits im Elternhaus gelernt hat, wie man sich benimmt und was sich gehört-Wir Ausbilder haben in der Regel keine Zeit, diese Versäumnisse aus der Vergangenheit durch das Elternhaus aufzuarbeiten und im Rahmen einer 3-jährigen Ausbildung alles glatt zu bügeln.

Es ist Sache der Eltern, die Kinder ausbildungsfähig aus dem Elternhaus zu entlassen. Liegt diese Ausbildungsreife noch nicht vor, muss der Vertrag gekündigt werden.
Vielen herzlichen Dank. Das war reichlich treffend. Ich dachte schon, ich seh das vielleicht zu überspitzt oder zu eng, aber das ist wohl doch nicht der Fall. Muss wirklich sagen, sowas hab ich noch nirgends erlebt. Hab jetzt auch was vom BGH gefunden

"Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, darf ein Rechtsanwalt jedoch mit der Notierung und Überwachung der Fristen grundsätzlich nur voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen, keinesfalls hingegen noch auszubildende Kräfte (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juli 1992 - XII ZB 55/ 92 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 27; BGH Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - VI ZB 7/ 78 = VersR 1978, 959, 960; vom 22. Dezember 1970 - VI ZB 15/ 70 = VersR 1971, 372; auch Beschluß vom 21. September 2000 - IX ZB 67/ 00; sowie Büttner, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 7 Rdn. 62 a. E.). Diesen fehlt zumindest die notwendige Erfahrung. Auch im vorliegenden Fall ist nicht auszuschließen, daß der Auszubildenden H. bei der unrichtigen Fristeintragung ein Fehler unterlaufen ist, der - trotz ihrer behaupteten Kenntnisse im Fristenwesen - auf mangelnde praktische Erfahrung zurückzuführen war."
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schneeflocke
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#12

16.10.2008, 23:19

Argumentiere auch gegenüber deinem Chef genauso. Es muss einfach eine gewisse Reife vorliegen, wenn man in die Ausbildung geht. Und diese Reife scheint hier einfach nicht vorzuliegen.

Es liegt an Euch, ob ihr mit diesem Mädchen arbeiten wollt. Ich selbst habe solche Azubis einige Male gehabt. Habe aber bis auf einen Fall aufgeben müssen. Das tat mir unendlich leid, denn die Folgen einer solchen Kündigung können weitreichende Folgen für einen jungen Menschen haben. Dieser Folgen muss man sich bewußt sein. Man trägt schließlich auch ein Stückweit Verantwortung.

Aber ich kann und will nicht alles Leid auf dieser Welt auf meinen Schultern tragen und mache es nur, wenn ich das Gefühl habe, dass es etwas bringt.


Und Du mußt Dir den nötigen Respekt verdienen, wenn man zu lieb ist, kommt man weder in der Erziehung noch in der Ausbildung weiter. :wink:
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Sinchen
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#13

17.10.2008, 08:12

Ich seh das folgendermaßen. Du musst auch an dich denken. Du hast versucht ihr zu helfen. Aber sie WILL es ja gar nicht. Dann musst du für dich deine Konsequenzen ziehen. Bevor du alles ausbaden musst. Würde ich mit den Chefs reden. So kann es ja nicht weiter gehen.

Ich wünsche Dir viel Glück. :D
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
Jara
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#14

17.10.2008, 08:26

Also ich möchte Schneeflocke zustimmen, ist sicher ein STück weit mangelnde "Erziehung".

Allerdings möchte ich noch zu der Fragestellerin anmerken:

Ich finde, du selbst kannst ruhigen Gewissens selbstbewusster an die Sache rangehen! Bezieh eindeutig Stellung, nenne die Dinge beim Namen.
Du bist doch eine erwachsene Frau die einschätzen kann, dass etwas schiefläuft, suche das Gespräch mit einem Chef/oder den Chefs und schildere sachlich die Situation! Ich würde mit den Kanzleiinteressen argumentieren, also mit den Versäumnissen ihrer Arbeit, erst dann würde ich die soziale Inkompetenz noch ansprechen!

Dann liegt es an denen... wenn sie weiterbeschäftigt wird, dann ist es nicht mehr dein Job, "Bauchweh" zu haben ;-))))

Ich kann dich sehr gut verstehen, ich kenne das Dilemma, aber man muss einfach manchmal seine Meinung vertreten und die Konsequenzen tragen!

Dann muss halt mal ein Chef sie in die Mangel nehmen und wenn es dann nicht fluppt, dann ist es leider ihr Pech....
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Astraea82
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#15

23.10.2008, 16:24

Ich dank euch allen für eure Meinungen. Habs tatsächlich hinter mich gebracht und das Thema angesprochen. Überraschenderweise sagte der Chef, dass er es ähnlich bis gleich sieht. Leider verlässt er unsere Kanzlei in ein paar Monaten. Er meinte, er spreche noch mit der Chefin (Bürogem.). Jedenfalls ist es nun mal raus und ich bin beruhigter. Distanziere mich mittlerweile auch offensichtlich von der Azubi, hab da auch echt keine Lust mehr drauf. Naja. Hoffe mal, dass es kein Schuss nach hinten war ;-)
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Sinchen
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#16

23.10.2008, 16:47

Super. Dann bist mit deiner Meinung ja nicht allein. Er wird es auch noch zur Sprache bringen mit den anderen Chefs. :D

Ich wünsche Dir viel Glück, dass es was bringt. Ich würde auch noch später nach haken bei deinem Chef, was die anderen Chefs sagen.
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
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