Rechnung - Leistungszeitraum

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Kathy
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#1

13.02.2006, 09:29

Hallöschen,
haben letzte Woche a Rüge von ner Mandantin (Firma) bekommen, weil auf unseren Rechnungen kein Leistungsdatum bzw. Leistungszeitraum steht.

Wie sieht bei Euch ne Rechnung aus. Was draufstehen muss, steht ja im Gesetz, aber was dann schlussendlich draufsteht ist glaube ich recht unterschiedlich.

MfG Kathy
Andreas

#2

13.02.2006, 10:04

Bei uns stehen u. a. Leistungszeitraum und eine ganz kurze Bezeichnung der Tätigkeit, die abgerechnet wird, drauf.

Also z. B.:

"Mandant ./. Schuldner
Durchführung der Zwangsvollstreckung im Zeitraum 01.03.2004 bis 06.02.2006"

Wir achten also eigentlich schon genau drauf, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
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happykitcat
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#3

13.02.2006, 10:23

Hi,

bei uns sieht es folgendermaßen aus:

Bei den allgemeinen Rechnungen, bei denen wir nach Gegenstandswert und RVG/BRAGO abrechnen, steht immer alles nach den gesetzlichen Vorgaben drauf. Bei den Beratungsakten, bei denen wir nach Stunden abrechnen, geben wir dann zusätzlich noch an, in welchem Zeitraum die Beratung stattfand und um was für eine Beratung es ging.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze2
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Schnecke
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#4

13.02.2006, 11:05

Also bei uns sieht die Rechnung so aus:

Kostenrechnung
Mandant ./. Schuldner
- Rechnungsnummer -
Leistungszeitraum von ... bis ...
Verfahrensart (z.B. außergerichtliches Verfahren etc.)
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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Kathy
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#5

13.02.2006, 11:25

@Schnecke: So war unsere Rechnung auch, uns hat nur der Leistungszeitraum gefehlt.

Hab mir da vorher nie Gedanken drüber gemacht, weil ich bei meinem Ex-Chef die Rechnungen nicht geschrieben habe und hier bin ich noch nicht lang.

Allerdings habe ich das natürlich in meinem Rechtsfachwirtskurs gelernt :oops:

MfG Kathy
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wifey
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#6

13.02.2006, 11:50

Hallo!

Bei uns muss auf den Rechnungen (wir machen hier 99 % auf Honorarbasis) folgendes drauf stehen:

genaue Firmenbezeichnung (da wir 16 verschiedene Töchter haben und das Finanzamt sonst blöd machen könnte)
die Angelegenheit "Beratung in Sachen xyz"
Leistungszeitraum von ..... bis ....
der jeweilige Stundensatz
und
eine genaue Auflistung der abgerechneten Tätigkeiten/Stunden
"Telefonat mit Hr. a und Frau b ....... 0,5 Stunden"
"Recherche z. Thema AGB ..... 3 Stunden"
usw.

Ist bei uns z. B. keine genaue Stundenaufstellung beigefügt, wird die Rechnung nicht bezahlt. :twisted:
Viele Grüße

ich
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melly
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#7

14.02.2006, 16:35

zu den Rechnungenspflichtangaben im Allgemeinen:

unser StB hat uns auf folgendes hingewiesen:

ab 01. Januar 2004 müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten:

- vollständiger Name und vollständige Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger
- Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Nummer
- Menge und Art/handelsübliche Bezeichnung
- Zeitpunkt der Lieferung (nicht Bestelldatum) bzw. sonstigen Leistung
- Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
- Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts
- Entgelt und hierauf entfallenden Steuerbetrag sowei Hinweis auf Steuerbefreiung

------------------------------------

Kleinbetragsrechnungen (Gesamtbetrag bis EUR 100,00) haben ab dem 01.07.2004 die folgenden Angaben zu enthalten:

- vollständiger Name und vollständige Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art/handelsübliche Bezeichnung
- Entgelt und hierauf entfallenden Steuerbetrag sowei Hinweis auf Steuerbefreiung

--------------------------------

Der Vorsteuerabzug kann nicht geltend gemacht werden, wenn auch nur eine Pflichtangabe fehlt.

--------------------------------------

und unter folgender Seite der BRAK, dort "Steuerrecht", kann man einiges zu den Rechnungsangaben lesen

http://www.brak.de/seiten/05.php#steuer
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