Hallo ihr Lieben,
ich habe mal wieder ein Problem und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Also wir haben Eheleute im Mahnverfahren vertreten und gegen den Ehemann wurde der MB zurückgenommen!
Kann ich das Verfahren (bzgl. der Frau) bei Gericht aufrufen lassen?
Wenn ja, hat jemand zufällig einen Mustertext für mich.
Vielen Dank schonmal im Voraus.
LG
Di
Verfahren aufrufen?
also gegenseite hat mb gegen ehefrau nicht zurückgenommen und verfahren nicht weiter betrieben?
Verstehe ich Frage nicht so ganz... Willst Du, dass die Sache an das Prozessgericht abgegeben wird?
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Richtig!
Wir hatten versucht, die Sache (beide) abzurechnen und daraufhin teilte Gericht mir, dass nur gegen den Ehemann zurückgenommen wurde.
Auf der Rücknahme steht aber "Max Mustermann u.a."
Wir hatten versucht, die Sache (beide) abzurechnen und daraufhin teilte Gericht mir, dass nur gegen den Ehemann zurückgenommen wurde.
Auf der Rücknahme steht aber "Max Mustermann u.a."
Liebe Grüße
Diana
Diana
- Di
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@ Smilie:
Ne, die sollen den MB gegen die Frau auch zurücknehmen.
Es wäre ja zu einfach, die einfach anzurufen und zu sagen... "ey Leute, da ist noch was im Umlauf"
Ne, die sollen den MB gegen die Frau auch zurücknehmen.
Es wäre ja zu einfach, die einfach anzurufen und zu sagen... "ey Leute, da ist noch was im Umlauf"
Liebe Grüße
Diana
Diana
Vielleicht hat es sich der Gläuber anders überlegt... ich würd die Sache erst mal nach dem jetzigen Stand abrechnen und der Frau sagen, sie soll halt abwarten - nach nem halben Jahr hat sich die Sache eh erledigt.
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Ich hätte mit dieser Verfahrensweise überhaupt keine Probleme, aber mein Chefchen möchte die jetzt gerne ärgern.
Außerdem wollen wir die Kosten ja bei denen abrechnen!
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Liebe Grüße
Diana
Diana
aber ich würde die kosten bzgl. der rücknahme des mb´s für den ehemann festsetzen lassen.
wg. der ehefrau bin ich mir ein wenig unsicher.
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Was ist eigentlich, wenn Ihr die Gegenseite einfach noch mal anschreibt und fragt, was nun ist - quasi mit Aufforderung, den MB gg. Mdtin zurückzunehmen...
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