PKH - Wahlanwaltsgebühren

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Coonie
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#1

05.09.2008, 11:59

Liebe Forenos
ich finds leider über die Suchfunktion nicht und hoffe, dass ich hier bei "sonstiges" mit meiner Frage richtig liege.

ich würde gerne mal wissen, ob ihr schon einmal Wahlanwaltsgebühren angemeldet habt und wann ihr das empfehlen würdet. Irgendwie kommt mir bei diesem Thema noch nicht so ganz die Erleuchtung und hoffe, dass ihr mir hier die Augen öffnen könnt.

ich habe gelesen, dass man das nur dann macht, wenn nach Beendigung des Verfahrens die bereits gezahlten PKH-Raten den Betrag der PKH-Rechtsanwaltskosten übersteigt und so gesehen noch ein Guthaben ist, da die Mandantin bereits mehr als die PKH-Gebühren gezahlt hat. Dann kann man wohl wegen dieses Betrages einen entsprechenden Antrag stellen.

Stelle ich diesen Antrag denn auch dann, wenn die Mandantin noch xy Euronen zu zahlen hat und ein Guthaben noch längst nicht in Aussicht ist. Zumal: was ist, wenn die 48 Monate Ratenmaximum erreicht ist?

ich danke euch für eure Hilfe
Enti
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Supersabsy
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#2

05.09.2008, 12:05

Wenn die 48 Raten gezahlt sind, ist Ende. Mehr muss der Mdt nicht zahlen. Wenn er aber vorher schon die PKH "abbgezahlt" hat, bekommst Du noch Geld. Wir haben das hier in zwei Fällen schon vorsorglich beantragt (DIfferenz zwischen Wahlanwalts- und PKH-Gebühren) und fragen alle 6- 9 Monate mal nach dem Sachstand. Damit die uns auch nicht vergessen. :)
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Theres

#3

05.09.2008, 12:09

Wir stellen immer gleich vorsorglich den Antrag und zwar gleich beim PKH-Vergütungsantrag. Das klappt dann immer ganz gut.
Gruß
Theres
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Coonie
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#4

05.09.2008, 12:10

die gute Dame hat schon 600 euronen gezahlt und hat nun die Info vom Gericht, dass sie insgesamt (nach Anmeldung unserer PKG gebühren) noch 1310 zahlen soll und hat die in 30 euro raten aufteilt, so dass sie nach 44 monatsraten alles abbezahlt hätte.

Wenn ich nun die Differenz zu den wahlanwaltsgebühren anmelden würde, würde das Gericht dann die Höhe der zu zahlenden Rate anheben oder mir eher einen Vogel zeigen?
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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Supersabsy
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#5

05.09.2008, 12:16

Sie würden Dir einen Vogel zeigen :mrgreen:
Es geht ja nicht danach, wieviel sie noch abzuzahlen hat, sondern darum, wieviel sie nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zahlen KANN.
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Coonie
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#6

05.09.2008, 12:28

vielleicht kann sie ja mehr als 30 zahlen.... und die Raten wurden nur deshalb auf 30 gesetzt, weil dann fast die 48 Monate ausgefüllt werden????
dachte ich so.....

also eher der Vogel?
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Smilie
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#7

05.09.2008, 12:30

Ne - die Höhe der Raten wird nach den wirtschaftlichen Verhältnissen festgesetzt. Wenn sie mehr zahlen könnte, dann hätte das Gericht die Raten auch höher festgesetzt.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Theres

#8

05.09.2008, 12:35

Smilie hat geschrieben:Ne - die Höhe der Raten wird nach den wirtschaftlichen Verhältnissen festgesetzt. Wenn sie mehr zahlen könnte, dann hätte das Gericht die Raten auch höher festgesetzt.
Das sehe ich genauso
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Coonie
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#9

05.09.2008, 12:38

also wollten die nicht die Ratne so gering wie möglich halten...?
schade aber auch...
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idefix
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#10

05.09.2008, 17:59

Aber das Gericht fragt eigentlich jährlich bei den Leuten die PKH bewilligt bekommen haben nach, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben und gleichen dann meist auch die Raten an.

Ich halte es eigentlich für am sinnvollsten, wenn man bei der PKH-Abrechnung die Wahlanwaltsgebühren gleich mit einreicht, denn wenn was übrig bleibt von den gezahlten Raten, dann bekommt man es nach 4 Jahren automatisch überwiesen. Jedenfalls habe ich die Erfahrung hier in Schleswig-Holstein so gemacht.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
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