Steuererklärung
Oh man, ich habe ganz vergessen meine 3 Monate Arbeitslosigkeit in die Erklärung aufzunehmen Verdammt, verdammt... ergibt sich ja auch aus Steuerbescheinigung. Da muss ich dann wohl nochmal ein Schreiben nachwerfen...
- Monte
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Es geht mir nur darum, dass das krankengeld ja für 2007 aber erst in 2008 gezahlt wurde.Da es eine Lohnersatzleistung ist, müsste nun damit ne Einkommensteuerklärung und nicht der Lohnsteuerjahresausgleich gemacht werden.Meine Frage ist nur:Muss ich die für ihn für 2007 oder 2008 machen?Weil bekommen hat er das Geld ja erst in 2008.Beantragt aber in 2007.Deswegen.Ums kurz zu machen:Zählt der zeitraum in dem die Zahlung gemacht oder beantragt wurde?
Es geht mir nur darum, dass das krankengeld ja für 2007 aber erst in 2008 gezahlt wurde.Da es eine Lohnersatzleistung ist, müsste nun damit ne Einkommensteuerklärung und nicht der Lohnsteuerjahresausgleich gemacht werden.Meine Frage ist nur:Muss ich die für ihn für 2007 oder 2008 machen?Weil bekommen hat er das Geld ja erst in 2008.Beantragt aber in 2007.Deswegen.Ums kurz zu machen:Zählt der zeitraum in dem die Zahlung gemacht oder beantragt wurde?
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
- Puschelchen
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HUHU an alle eifrigen steuererklärenden....ich benutze auch immer elster und find es einfach klasse vor allem für leute, die mit steuererklärungen sonst nix am hut haben....
weiß jemand, bis wann ich die steuererklärung für 2006 noch machen kann, hab es letztes jahr einfach nich auf die reihe bekommen und würde dann diesmal für beide jahre (06+07) die erklärung machen, wenn es noch geht....
danke schon mal.
toll find ich vor allem, man muss keine belege mehr beifügen, ist doch super oder immer diese schXXX kopiererei mit den ganzen quittungen...
weiß jemand, bis wann ich die steuererklärung für 2006 noch machen kann, hab es letztes jahr einfach nich auf die reihe bekommen und würde dann diesmal für beide jahre (06+07) die erklärung machen, wenn es noch geht....
danke schon mal.
toll find ich vor allem, man muss keine belege mehr beifügen, ist doch super oder immer diese schXXX kopiererei mit den ganzen quittungen...
oh man jetzt bekomm ich aber echt ein schlechtes Gewissen, ich hab noch NIE ne Steuererklärung gemacht... ich find das total ätzend weil ich auch noch NIE ne Gehaltsabrechnung bekommen habe und meine Lohnsteuerkarten hängen auch noch ALLE im geschlossenen Umschlag in der Akte... ich glaube ich müsste mich mal um so was kümmern
- Curry
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Ich hab auch noch nie eine gemacht, das hat den Vorteil, dass man auch weiterhin keine machen brauch. Obwohl ich nicht genau weiß, wann man dann eine machen MUSS. Wenn du einmal eine gemacht hast, dann musst du immer wieder eine machen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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genau Curry so ists easy aber trotzdem mache ich mir Gedanken ob das denn sooo gut ist ....
- Curry
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Hab ich mich auch schon gefragt. In dem Jahr, wo ich wegen dem Job umgezogen bin, hätte ich bestimmt viel wieder gekriegt. Aber jetzt müsste ich wahrscheinlich eher nachzahlen. Ich wollte mal in Elster eine Probe-Steuererklärung machen und schauen, was dabei rauskommt.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Der frühere Lohnsteuerjahresausgleich ist geregelt in § 46 Abs. 2 EStG.
Diese kommt in Frage, wenn
- Arbeitslohn bezogen wurde und die Einkünfte aus anderen Quellen (Vermietung, selbständige Tätigkeit etc.) und die Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld etc.) insgesamt nicht mehr als 410 Euro waren
- kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war
- bei Eheleuten weder Klasse V noch Klasse VI gegeben war
- und einige andere hier weniger wichtige Bedingungen, die in der genannten Quelle stehen.
Der Antrag auf Veranlagung muß bis zum Ende des zweiten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres (also für 2006 bis 31.12.2008) gestellt werden, indem man die Steuererklärung abgibt.
Diese kommt in Frage, wenn
- Arbeitslohn bezogen wurde und die Einkünfte aus anderen Quellen (Vermietung, selbständige Tätigkeit etc.) und die Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld etc.) insgesamt nicht mehr als 410 Euro waren
- kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen war
- bei Eheleuten weder Klasse V noch Klasse VI gegeben war
- und einige andere hier weniger wichtige Bedingungen, die in der genannten Quelle stehen.
Der Antrag auf Veranlagung muß bis zum Ende des zweiten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres (also für 2006 bis 31.12.2008) gestellt werden, indem man die Steuererklärung abgibt.