Arbeitszeugnis - is das eins?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 21.02.2007, 16:05
Wohnort: Berlin

#1

04.02.2008, 12:14

Hab das erste Mal so eine Sache zum Prüfen auf dem Tisch und weiß nicht, was da rein gehört bzw. nicht.

Mandantin kam zu uns mit einem "Arbeitszeugnis" zur Überprüfung. Sie wurde innerhalb der Probezeit nach 2 1/2 MOnaten gekündigt. Nun hat sie von ihrem Ex-Arbeigeber eine Bestätigung erhalten:

Hiermit bestätigen wir, dass Frau..... bei uns von ... bis... als... tätig war.
Frau... war stets ehrlich, hilfsbereit und pünktlich.

Wir wünschen alles Gute bla bla bla

Das ist doch kein Arbeitszeugnis oder bekommt man, wenn man in der Probezeit gekündigt wurde, kein Arbeitszeugnis mehr, sondern nur ein Bestätigung? Ich hab gefunden, dass auf jeden Fall auch drin stehen muss, was dort die Tätigkeit war. Das steht da gar nicht drin.

Ich danke euch!
Du bist immer gut, nur du weißt es nicht.
*Butterfly_83*

#2

04.02.2008, 12:17

Ich denke, dass man auch in der Probezeit ein Arbeitszeitnis bekommt. Als ersten muss natürlich oben "Arbeitszeugnis" stehen. Dann der Name und Adresse von Eurer Mandantin, von wann bis wann sie beschäftigt war und die Tätigkeiten müssen aufgelistet werden.
lillysss

#3

04.02.2008, 12:17

Man hat auch bei einer Probezeitkündigung Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, d.h. es müsste auch drin stehen, was sie da gemacht hat und wie ihre Leistungen bewertet werden.
Ernie

#4

04.02.2008, 12:20

Soweit mir bekannt ist, bedeutet "pünktlich" kurz nach anzufangen und fünf vor auszuhören, also nicht gerade sehr schmeichelhaft...

Bei "hilfsbereit" gibt es auch so etwas negatives wie quatschte ständig herum, kümmert sich mehr um die Belange der Belegschaft als um den Job....
Sam29

#5

04.02.2008, 12:27

Nach Entscheidung des LAG Düsseldorf, hat auch der AN einen Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses - Entscheidung kann ich noch raussuchen - wenn innerhalb der Probezeit gekündigt wurde. Was ein qualifiziertes Z. bedeutet, wissen wir alles. So wie ich es sehe ist es lediglich eine Bescheinigung über das verhalten der MA nicht aber eine Beurteilung der Leistung. Dagegen würde ich angehen.
Benutzeravatar
Catwoman1703
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 743
Registriert: 02.01.2008, 13:54
Wohnort: Mittelfranken
Kontaktdaten:

#6

04.02.2008, 12:31

:zustimm @ Ernie: Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis sieht anders aus. Ich denke, es hat sicherlich gründe gegeben, warum deiner Mandantin bereits während der Probezeit gekündigt wurde. Ich weiß nicht, ob sie dann wirklich auf ein Arbeitszeugnis bestehen soll, denn der zukünftige Chef liest bestimmt zwischen den Zeilen und kann sich dann denken, warum sie bei der anderen Fa. geflogen ist.
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

Bild
Kimmy

#7

04.02.2008, 12:36

der Arbeitgeber muss auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen. Die Betonung liegt hier au "Verlangen". Die Mdt. müsste das also erst einmal anfordern. Wenn die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses dann verweigert wird, sollte sie erst zum RA gehen, zuvor gibt es keinen Grund.
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 21.02.2007, 16:05
Wohnort: Berlin

#8

04.02.2008, 12:52

Dann danke ich euch schon mal. Freut sich mein Chef, wenn ich mal was rausgesucht habe und ihm was dazu sagen kann - kleiner Choleriker...

DANKE
Du bist immer gut, nur du weißt es nicht.
Antworten