Ändert sich Fristablauf?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Bürozicke
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 306
Registriert: 30.01.2007, 16:21
Kontaktdaten:

#1

24.01.2008, 14:24

Die Frist für die Berufungseinlegung bzw. Berufungsbegründung richtet sich ja bekanntlich nach dem Zugang des Urteils.

Wie ist das nun aber, wenn wir die Berufung vor dem eigentlichen Fristablauf einlegen? Richtet sich die Frist für die Berufungsbegründung dann immer noch nach dem Zugang des Urteils oder muss ich dann die Berufung binnen eines Monats nach Berufungseinlegung machen?

Ich bin der Meinung, dass sich der Fristablauf nach der Zustellung richtet, aber Cheffe hat grad etwas Panik...
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
Janin

#2

24.01.2008, 14:27

du liegst da vollkommen richtig. die berufungsbegründung richtet sich nach der zustellung und nicht nach der einlegung der berufung.
Bärchen

#4

24.01.2008, 14:32

:dafuer
Früher war das mal anders. Das wurde geändert. Die Berufungsbegründungsfrist läuft 2 Monate nach Zustellung des Urteils ab. Früher lief sie 1 Monat nach Einlegung der Berufung ab.
Tiffy25
Forenfachkraft
Beiträge: 232
Registriert: 17.11.2006, 16:07
Wohnort: Marl, Ruhrgebiet

#5

24.01.2008, 14:34

§ 5017 ZPO "... Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils..."

LG
Steffi
Bürozicke
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 306
Registriert: 30.01.2007, 16:21
Kontaktdaten:

#6

24.01.2008, 14:37

:thx Endlich mal ein Lichtblick und ich hab auch mal recht... :huepf

War mir eigentlich ziemlich sicher, dass es so passt, aber Cheffe hätte mich dann doch beinahe verunsichert.

Vielen Dank!
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
Bärchen

#7

24.01.2008, 14:45

Dann hat dein Chef noch die alte Frist im Hinterstübchen :wink:
Benutzeravatar
monk
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 85
Registriert: 17.10.2007, 23:02

#8

24.01.2008, 14:59

Ja so sind sie manchmal, die Cheffes. Ich kenne sowas auch. Unsereiner ist sich absolut sicher und dann kommt Cheffe und man kriegt das große Grübeln ...
Mancher wartet bis die Zeit sich wandelt, mancher andere
sieht die Chance und handelt!
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!
Benutzeravatar
Biene
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 75
Registriert: 23.11.2007, 11:53
Wohnort: bei München

#9

24.01.2008, 16:02

immer ab Zustellung
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#10

25.01.2008, 11:10

Wegen sowas sollte ich mal eine Abmahnung fangen - weil el cheffe die ZPO-Reform verpennt hatte... und ich angeblich die Frist falsch notiert.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Antworten