Wir haben in einer Sache den Klageanspruch anerkannt (am 30.09.2022) und heute ein Urteil, aber kein Anerkenntnisurteil, erhalten.
Der Anspruch wurde aus Kostengründen anerkannt. Das ist ja nun durch das "normale" Urteil hinfällig.
Kann man hiergegen ein Rechtsmittel einlegen? Berichtigung geht ja bestimmt nicht. Und Berufung...... wer trägt dann die Berufungskosten?
Urteil statt Anerkenntnisurteil erhalten - Rechtsmittel?
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Von wann ist denn das Urteil?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Das kam heute per beA und ist vom 04.10.2022 (heute ist ja schon der 05.10. )
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Ich vermute, dass der GS/dem Richter Euer Anerkenntnis noch nicht vorgelegen hat. Hast du mal bei Gericht angerufen?
Gefühlsmäßig würde ich zur Berichtigung tendieren, habe so einen Fall aber noch nie gehabt.
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Hab bei Gericht schon angerufen, das Anerkenntnis von uns ist zwar im beA zu finden, war aber nicht in der Akte.
Die Akte wird jetzt nochmal der Richterin vorgelegt, mal schauen was sie macht. Die Justizbeschäftigte wusste auch nicht was zu tun ist. Berichtigung hat sie auch ausgeschlossen, Berufung ebenso. Das Urteil wurde auch schon der Gegenseite zugestellt.
Die Akte wird jetzt nochmal der Richterin vorgelegt, mal schauen was sie macht. Die Justizbeschäftigte wusste auch nicht was zu tun ist. Berichtigung hat sie auch ausgeschlossen, Berufung ebenso. Das Urteil wurde auch schon der Gegenseite zugestellt.
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Berichtigung scheidet natürlich aus, weil der ja gar kein Anerkenntnisurteil erlassen wollte, sondern genau das erlassen hat was gewollt.
Wenn das Anerkenntnis fristgerecht bei Gericht eingegangen ist und bei richtiger Sachbehandlung noch zu berücksichtigen gewesen wäre dürfte m.E. ein Fall des §21 GKG vorliegen. Die entstandenen Mehrkosten (wozu m.E. eine verpasste Gebührenreduktion gehört) wären nicht zu erheben.
Wenn das Anerkenntnis fristgerecht bei Gericht eingegangen ist und bei richtiger Sachbehandlung noch zu berücksichtigen gewesen wäre dürfte m.E. ein Fall des §21 GKG vorliegen. Die entstandenen Mehrkosten (wozu m.E. eine verpasste Gebührenreduktion gehört) wären nicht zu erheben.
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Ich wollte euch mal über das Ergebnis der Richterin unterrichten.
Sie meint unser Anerkenntnis vom 30.09.2022 sei zu spät in die Gerichtsakte gelangt und konnte somit nicht berücksichtigt werden. Wir hätten ja "Eilt, Verkündungstermin am 04.10.2022" draufschreiben können.
Somit verbleibt es bei dem erlassenen Endurteil.
Ich habe zwar gehört, dass wenn man "dringend" vor dem Versand setzt, diese bei Versand der Nachricht nicht an den Empfänger übermittelt werden, aber dass hat das Gericht auch nicht interessiert.
Sie meint unser Anerkenntnis vom 30.09.2022 sei zu spät in die Gerichtsakte gelangt und konnte somit nicht berücksichtigt werden. Wir hätten ja "Eilt, Verkündungstermin am 04.10.2022" draufschreiben können.
Somit verbleibt es bei dem erlassenen Endurteil.
Ich habe zwar gehört, dass wenn man "dringend" vor dem Versand setzt, diese bei Versand der Nachricht nicht an den Empfänger übermittelt werden, aber dass hat das Gericht auch nicht interessiert.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)