Hallo,
muss ich im laufenden Klageverfahren eine Rubrumsberichtigung beantragen, wenn unser Mandant (der Kläger) umgezogen ist?
Gruß
Frau Geheimrat
Rubrumsberichtigung?
- Frau Geheimrat
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Nein, soweit ich mich erinnere, reicht es, wenn du formlos die neue Adresse mitteilst. Wichtig ist nur, dass die Parteien eindeutig identifizierbar sind und bevor ein Urteil erlassen wurde, hast du ja auch keine Probleme mit der ZV
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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das Rubrum berichtigst du nur, wenn die Partei in der Klageschrift falsch bezeichnet ist. Zum Zeitpunkt der Klageinreichung war die Anschrift korrekt. Daher nur Mitteilung