An Geld kommen trotz VA
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Du musst dir die erste Frage durchlesen. Es ist der eigene Mandant. Daraus resultiert die Forderung.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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So.. jetzt hab ich mir das ganze auch einmal mit offenen Augen angeschaut... Es sieht folgendermaßen aus... Wir haben gegen unseren Mandanten, welcher eine Firma ist (Spedition) eine ZV eingeleitet. Dieser zahlte sodann in Raten. Vor einiger Zeit erhielten wir von dem GV die Meldung, dass der Schuldner keine weiteren Raten mehr leisten könne. Daraufhin wurde VA abgenommen. In diesem Vermögensverzeichnis steht zwar, dass er über zwei Konten verfügt, diese aber keinen Dispo haben. Weiter hat der Schuldner in der VA angegeben, dass er noch Außenstände hat bzw. noch Gelder für ausgeführte Arbeiten erwartet. Diese Firmen hat er auch angegeben. Ich habe nun einen Pfüb gemacht und diese Firmen als Drittschuldner angegeben. Was meint ihr? War das so richtig und sinnvoll oder hätte ich mich lieber an die (vermutlich leergeräumten) Konten hermachen sollen?
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Ich hätte an deiner Stelle beides gemacht
Auch wenn die Konten jetzt leer sind, wer weiß wie es nächste Woche aussieht? Evtl. ist da ja noch ein Abnehmer der zahlen muss und nicht angegeben wurde...
Auch wenn die Konten jetzt leer sind, wer weiß wie es nächste Woche aussieht? Evtl. ist da ja noch ein Abnehmer der zahlen muss und nicht angegeben wurde...
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur
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kann ich das auch noch nachträglich tun? Also die Konten nennen? Oder muss ich hierfür noch mal einen komplett neuen Pfüb machen?
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Du hast danach gefragt, woraus die Forderung resultiert. Deshalb dachte ich mir, du hast das nicht gesehen, dass es sich um den eigenen Mandanten handelt.
Liebe Grüße Sonnenkind
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