persönliches Erscheinen - Arbeitsgericht -

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Lori79
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#1

29.08.2016, 14:25

Hallo Ihr Lieben,
habe mal - vielleicht auch eine blöde Frage: also wenn Mdt eine Ladung durch das Gericht kriegt und auf der Ladung darauf steht: persönliches Erscheinen ist angeordnet muss er ja zum Termin.
Ist das auch in Arbeitsrecht so? Habe dem Mandanten gesagt, dass er nicht zum Termin muss, wenn er keine Ladung erhalten hat. Ich hoffe das war richtig.
Danke
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niva
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#2

29.08.2016, 14:47

wenn persönliches Erscheinen des Mdt angeordet ist, dann muss er auch erscheinen.
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paralegal6
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#3

30.08.2016, 11:08

Ist die Anschrift des Mdt. korrekt? Vielleicht ist die Ladung nur untergegangen? Güteverhandlung sollte der Mdt schon hingehen
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AliceImWunderland
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#4

30.08.2016, 11:31

In der Güteverhandlung im Arbeitsrecht ist das persönliche Erscheinen der Parteien fast immer angeordnet.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Anahid
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#5

30.08.2016, 12:45

Bei uns ist das Erscheinen im Termin keine Pflicht (im Arbeitsrecht). Die meisten Fälle werden durch den Anwalt ohne Mandant gemacht; wenn wir den Arbeitgeber vertreten, geht immer der Anwalt alleine hin.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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AnnaMe
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#6

30.08.2016, 12:56

Also wir bekommen eigentlich immer eine Verfügung dazu oder es steht in der Ladung dabei, ob pE angeordnet ist oder nicht. :nachdenk Bei uns im Münchner Gericht ist es meistens so, dass bei der GüV kein pE angeordnet wird, im Kammertermin aber immer.
Wenn nichts in der Ladung drauf steht, ist auch kein pE angeordnet.
lg
FrauGeheimrat
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#7

01.09.2016, 09:05

Notfalls telefonisch bei Gericht nachfragen, ob persönliches Erscheinen des Mandanten angeordnet wurde. In Sachsen (konkret Leipzig) wird dies immer angeordnet. Das steht jedoch auch explizit sowohl auf der Ladung an den Anwalt, als auch an den Mandanten.
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