Verteidigungsanzeige

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grete
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#1

11.11.2015, 07:50

Sorry, aber das hatte ich schon ewig nicht mehr

Zustellung Antrag auf PKH und beabsichtigte Klage

Mache ich eine normale Verteidigungsanzeige?

Es ist keine Verfügung sondern nur Mitteilung Stellungnahme 3 Wochen

:oops:
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Morgenmuffel
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#2

11.11.2015, 08:22

Wir schreiben immer nur: "zeigen wir an, dass wir den Antragsgegner (die Antragsgegnerin) vertreten. Der PKH-Antrag liegt uns vor. Eine Stellungnahme ist nicht beabsichtigt" (also nur, wenn natürlich keine Stellungnahme beabsichtigt ist). Ansonsten wird Stellung genommen. Eine "normale" Verteidigungsanzeige machen wir immer erst, wenn die Klage dann "offiziell" zugestellt wird.
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
grete
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#3

11.11.2015, 09:40

Danke! :thx :thx
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