Aufklärungspflicht RA nach Mandatsende

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SamMae
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#1

27.08.2015, 10:29

Hallo Leute,

habe gerade eine Frage zur Aufklärungspflicht des RA nach Mandatsende. Zu Grunde liegt folgender Sachverhalt:

Wir hatten einen Mandanten, der selbst RA war, bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen vertreten. Das Insolvenzverfahren wurde daraufhin eröffnet. Allerdings hat er keinen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt (der ja normalerweise einer der drei zu einem Insolvenzantrag gehörenden Bestandteile darstellt). Weil er nicht gezahlt hat trotz mehrfacher Mahnungen - :motz - , haben wir das Mandat niedergelegt, haben das natürlich auch dem Gericht mitgeteilt. Seine Zulassung als RA ist der ehemalige Mandant dadurch auch los...

Heute kam eine Mail des besagten ehemaligen Mandanten mit der Aufforderung, uns Aufforderungsschreiben des Insolvenzgerichts weiterzuleiten, die angeblich bei uns eingegangen seien. Inhalt sollte die Aufforderung zur Einreichung eines Antrags auf Stundung der Verfahrenskosten sein. Dadurch, dass wir aber direkt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Mandat niedergelegt und dem Gericht dies auch mitgeteilt haben, haben wir nach dem Eröffnungsbeschluss keine weiteren gerichtlichen Schreiben erhalten.

Nun ist meine Frage, ob wir diesem ehemaligen Mandanten mitteilen müssen, dass wir keine Schreiben vom Gericht erhalten haben? Unser RA ist im Urlaub und einen Vertretungsanwalt haben wir nicht... Sitze jetzt allein mit 2 Kolleginnen hier und wir rätseln darüber, ob wir durch die Aufklärungspflicht eines RA auch nach Mandatsniederlegung zur Auskunft verpflichtet sind? :kopfkratz

Vielen liebe Dank für alle Antworten. Verzweifle hier gerade ein bisschen... :-?

SamMae
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#2

27.08.2015, 10:39

SamMae hat geschrieben:Unser RA ist im Urlaub und einen Vertretungsanwalt haben wir nicht... Sitze jetzt allein mit 2 Kolleginnen hier und wir rätseln darüber, ob wir durch die Aufklärungspflicht eines RA auch nach Mandatsniederlegung zur Auskunft verpflichtet sind? :kopfkratz
Schonmal nicht gut. Zur Fragestellung: Wo verläuft hier die Grenze zwischen Rechtsrat und Forenhilfe?
läuft...
:huch
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Adora Belle
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#3

27.08.2015, 10:47

Der Anwalt kann ja nicht mehr als 1 Woche weg sein, sonst gäb es ja einen Vertreter, richtig? :cowboy Ich würd die Anfrage so lange liegen lassen.
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Anahid
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#4

27.08.2015, 10:48

SamMae hat geschrieben: Unser RA ist im Urlaub und einen Vertretungsanwalt haben wir nicht...
Wenn Euer Anwalt in Urlaub ist, dann würde ich genau das dem früheren Mandanten mitteilen und das man nach Urlaubsrückkehr auf die Sache zurückkommt. Da er keinen Vertreter hat, kann er ja kaum länger als eine Woche weg sein.

Adora Belle war schneller ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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