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Kaesebiene
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#1
05.02.2015, 22:22
Guten Abend
unser Mandant hat eine Ordnungsverfügung sowie einen GEbührenbescheid bekommen, hierzu haben wir eine Frist für einen Monat um entsprechend Klage einzureichen.. nun stand bei der Ordnungsverfügung irgendwas mit Vollziehung etc. und Frist zur Aufschiebenden Wirkung... irgendwas mit § 80 VwGo... nun will mein Chef dass ich diese Frist ebenfalls notiere... die müsste ja vor der Klageerhebung ablaufen.. nun ist meine Frage, wie lange (Tage/Wochen etc.) beträgt diese Frist? und wo finde ich den entsprechenden Paragrafen?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Anahid
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#2
09.02.2015, 10:45
Gesetze findet man alle im Internet, so auch den § 80 VwGO
http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html.
So wie ich den lese, gibt es keine Frist für den Antrag auf aufschiebende Wirkung.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Pepples
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#3
09.02.2015, 10:55
Es gibt Bescheide, in denen ist die Frist für den Antrag nach § 80 V VwGO enthalten, dann ist diese maßgeblich. Als erstes würde ich also nochmal genau in die Ordnungsverfügung schauen.
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