Wg. Kostenerstattung der Lohnfortzahlung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#11

03.12.2014, 12:10

kkb hat geschrieben:Hab vergessen zu sagen das ich seit Februar diesen Jahres übernommen wurde. Bin also kein Azubi mehr :( hahaha also muss ich das machen was mein Chef von mir will oder nicht? Wenn nicht habt ihr einen Tipp für mich?

Was ist mit dem Musterschreiben?
Dann ändere bitte auch Deine Berufsbezeichnung ab. :thx
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
kkb
Forenfachkraft
Beiträge: 237
Registriert: 21.03.2013, 13:35
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText

#12

03.12.2014, 12:46

Hab es abgeändert :)

Hat keine ein Musterschreiben an die Versicherung bezüglich der Lohnfortzahlung?
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#13

03.12.2014, 12:50

Wie schon ausgeführt wurde, hängt die Begründung immer vom Einzelfall ab. Es gibt kein Schreiben für alle Fälle. :wink:
Du musst halt ausführen, warum nicht lediglich nur eine 1/3 Haftung der Versicherung gegeben ist und da wird Dir hier keiner helfen können.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Antworten