Wg. Kostenerstattung der Lohnfortzahlung

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kkb
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#1

03.12.2014, 10:59

Guten Morgen zusammen :wink1

Wir machen für den Mandanten (Getränkefachgroßhandel) Ansprüche auf die geleistete Lohnfortzahlung für einen Mitarbeiter geltend bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Die gegn. HV hat uns von der Forderung nur 33,33 % des Betrages überwiesen mit der Begründung:

"Ihr Mitarbeiter hielt mit seinem LKW im absoluten Halteverbot, um Getränke aus dem LKW zu entladen. Damit hat Ihr Mitarbeiter gegen die StVo verstoßen. Weiterhin um diesen Zeitpunkt war die Straße stark befahren. Dennoch entlud Ihr Mitarbeiter das Fahrzeug zur Fahrbahnseite, obwohl bis zur Mittellinie nur max. 35 cm Platz waren. Deshalb hat der die im StVo notwendige Sorgfalt nicht beachtet. Deshalb triff ihr Mitarbeiter ein Verschulden zu 2/3 an diesem Unfall. "

Hatte das schon mal jemand und ist das so richtig? Mein Chef will, dass ich die Versicherung nochmal auffordern soll die komplette Summe zu überweisen bzw. der Versicherung nochmal einen Denkstoß erteile und fals Sie nicht überweisen sollte, werden wir gerichtlich vorgehen. Hat jemand dazu ein Muster vielleicht?

Danke für die Hilfe :wink1
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AliceImWunderland
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#2

03.12.2014, 11:05

So etwas lässt er eine Auszubildende machen? :shock:
Wofür ist denn dein Chef im Büro so zuständig?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Tine Dea
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#3

03.12.2014, 11:16

Wenn das so n Chef ist wie meiner, dann zum Bedienen des iMac, iPad und iPhone ... 68

Aber zurück zum eigentlichen Thema. Wenn die Haftung eben nur 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Mitarbeiters ist, dann ist das so. Ich denke nicht, dass man hier die komplette Lohnfortzahlung erstattet bekommt...
Zuletzt geändert von Tine Dea am 03.12.2014, 11:19, insgesamt 1-mal geändert.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
kkb
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#4

03.12.2014, 11:18

KORREKT :pfeif
kkb
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#5

03.12.2014, 11:19

Ach fragt nicht was ich alles für den machen muss. Anspruchsbegründungen on mas....
kkb
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#6

03.12.2014, 11:23

Ja ich habs ja versucht zu erläutern, jedoch will der Chef es trotzdem versuchen...... bräuchte ein Muster :(
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#7

03.12.2014, 11:35

Das geht gar nicht, dass du als Azubi das machen musst - dafür müssen Anwälte studieren und ein Referendariat machen und zwei Staatsexamen - mit Gruß von meiner Chefin
Grüße - sansibar
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AliceImWunderland
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#8

03.12.2014, 11:42

Rechtliche Ausführungen, soweit sie nicht im Rahmen der ZV oder RVG liegen, gehören nicht zur Arbeit von Azubis. Punkt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
kkb
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#9

03.12.2014, 11:46

Hab vergessen zu sagen das ich seit Februar diesen Jahres übernommen wurde. Bin also kein Azubi mehr :( hahaha also muss ich das machen was mein Chef von mir will oder nicht? Wenn nicht habt ihr einen Tipp für mich?

Was ist mit dem Musterschreiben?
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AliceImWunderland
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#10

03.12.2014, 11:54

Solche Begründungen hängen vom Einzelfall ab. Jeder Akte liegt ein eigener Sachverhalt zugrunde, aus dem sich die Anspruchsbegründung herleiten lässt. Ein Musterschreiben wird es hier kaum geben.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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