Beschwerdeverfahren als Verfahrensbeistand

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kalinka9
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#1

04.08.2014, 14:27

Hallo ihr alle.

Hab da mal wieder eine klitzekleine Frage und bin noch unschlüssig. Ich hoffe auch, dass es hier in den Bereich gehört, wenn nicht, bitte verschieben. :)

Meine Chefin wurde als Verfahrensbeistand gfem. § 158 FamFG in einem Sorgerechtverfahren beigeordnet.
Gilt es hier auch, dass die Sache, die jetzt ja beim OLG war, auch erstinstanzlich abgerechnet wird? Ich bin hier nur auf den § 103 ZPO gestolpert, der das ja aussagt, habe mich aber gefragt, ob es vielleicht doch anders sein kann.

Wäre für einen Rat dankbar.

Liebe Grüße

kalinka9
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