dieselbe Angelegenheit

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Alicia.89
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#1

18.02.2014, 15:36

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und zwar

Unser Mandant wurde zunächst von einem Familienmitglied (Gegenseite) aufgefordert (weil er Erbe ist) die Bestattungskosten unverzüglich an den Bestatter zu zahlen. Darauf hin beauftragte er seinen Rechtsanwalt. Dieser schrieb an die Gegenseite. Eine Woche später kam ein Schreiben von dem Bestattungsunternehmen, dieser wiederum unseren Mandanten zur Zahlung aufgefordert hat und diese Sache an den Rechtsanwalt weiterleitete und dieser wiederum tätig wurde.

Jetzt meine Frage, ist es die selbe Angelegenheit oder doch zwei verschiedene und wenn ja wieso ?

Vielen Dank
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Soenny
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#2

18.02.2014, 16:01

Bitte Themen nicht doppelt einstellen :thx
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Alicia.89
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#3

19.02.2014, 15:26

Kann mir denn keiner helfen :cry:
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Anahid
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#4

19.02.2014, 16:07

Meiner Meinung nach dieselbe Angelegenheit. Schließlich geht es hier um ein- und denselben Anspruch. Von wo die Aufforderung zur Zahlung der Beerdigungskosten kommt, ist m.E. dabei unerheblich.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Fräulein Fit

#5

19.02.2014, 17:40

Das würde ich auch so sehen.

Das Familienmitglied fordert ihn ja auch auf direkt an das Unternehmen zu zahlen...
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