Zustellung einer einstweiligen Verfügung

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misspinky1984
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#51

28.11.2012, 14:16

Goali, mit der Zustellung kannst Du meiner Meinung nach einen x-beliebigen GVZ beauftragen; der GVZ am Wohnort des Antragsgegners stellt dann persönlich zu; die x-beliebig beauftragten GVZ bedienen sich bei der Zustellung dann wohl eher der Post
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
mrsgoalkeeper
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#52

28.11.2012, 14:19

Okay ... aber der zuständige bietet sich dann ja an, weil schneller...
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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misspinky1984
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#53

28.11.2012, 14:20

mrsgoalkeeper hat geschrieben:Okay ... aber der zuständige bietet sich dann ja an, weil schneller...
... und auch persönlich!
Rüschtüsch :mrgreen:
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
mrsgoalkeeper
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#54

28.11.2012, 14:34

36
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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ellimorelli
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#55

28.11.2012, 14:37

wie formulier ich am besten den Auftrag? :oops:
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Liesel
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#56

28.11.2012, 14:41

Das ist ein normaler Zustellungsauftrag.
LEBE DEN MOMENT

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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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#57

28.11.2012, 14:42

Beigefügt überreiche ich die Aufertigung des Beschlusses des... gerichts vom ... mit der Bitte, dieses an/in ... zuzustellen.

Elli bei mir sind einstweilige Verfügungen immer so dringend, dass ich sie im Normalfall am selben Tag zustellen lasse. Das mache ich über den zuständigen Eil-GV.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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misspinky1984
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#58

28.11.2012, 14:43

elli, das ist ein ganz normaler Einzeiler.
... übersenden wir Ihnen XX zum Zwecke der Zustellung ...

oder so ähnlich :wink:
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#59

28.11.2012, 14:45

Am besten mit ausdrücklichem Hinweis auf die Vollziehungsfrist, was er zustellen soll und dass er sämtliche zugestellten Schriftstücke in der Zustellungsurkunde vermerken soll (dann hast Du hinterher kein Problem,wenn der Gegner behauptet, er hätte Anlage xy nicht bekommen).
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ellimorelli
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#60

28.11.2012, 14:47

muss ich dazu schreiben, was ich zurückhaben will, weil ich eine Ausfertigung verbunden mit einer begl. Abschriften unsres Antrages auf einstw. V. nebst Anlagen habe und eine Ausfertigung ohne Anlagen. Aber beide geb ich doch dem GVZ oder?
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