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ellimorelli
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#1

01.10.2012, 09:30

:moin

ich benötige Hilfe :oops:

wir haben in einem Verfahren 4 Kläger vertreten (zumind. laut Rubrum) den Vergleich haben wir aber nicht nur namens der im Rubrum genannten Kläger geschlossen, sondern auch namens und in Vollmacht weiterer (4) nicht am Verfahren Beteiligter.

In welcher Höhe kann ich denn jetzt eine Erhöhungsgebühr nehmen? Nur für die im Rubrum aufgeführten 4 Kläger oder muss das Rubrum entsprechend um die weitern 4 geändert werden?
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ellimorelli
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#2

01.10.2012, 09:55

wie müsste denn, sofern das gemacht werden muss, so eine Rubrumsänderung formuliert werden?
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refana87
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#3

01.10.2012, 12:10

Hallo,

wenn ich es richtig verstehe, steht im Vergleich nur die ersten 4?

Bezüglich der weiteren 4 Beteiligten war die Angelegenheit wohl nicht rechtshängig oder ?
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Kasimir1603
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#4

01.10.2012, 12:18

was steht denn im Vergleich bzgl. der bisher nicht am Verfahren beteiligten Personen? Sind diese dem Verfahren zum Abschluss des Vergleichs beigetreten? Was wurde denn verglichen? Wurden bzgl. der vier bisher nicht Beteiligten andere Werte mit verglichen als bisher anhängig?
Ciao Kasi

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ellimorelli
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#5

01.10.2012, 12:59

ich weiß eben nicht, ob die bisher nicht am Verf. beteiligten Personen dem Verfahren beigetreten sind. Im Verfahren ging es um Entnahmen aus dem Nachlass. Es wurden nur über die anhängigen Werte ein Vergleich geschlossen.

im Protokoll (Vergleich) steht folgendes: "... der Klägervertrter tritt hiermit den Vergleich namens und in Vollmacht der an diesem Verfahren nicht beteiligten Erben gem. Anlage K 1 mit Ausnahme von Frau ....bei."

die Kläger sind Erben und Anlage K 1 ist der Erbschein, wo alle Erben (also auch die 4 weiteren Peronen) aufgeführt sind.
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Kasimir1603
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#6

01.10.2012, 13:06

so wie ich es jetzt verstanden und gelesen habe, sind die bisher nicht am Verfahren beteiligten Erben im Rahmen bzw. betreffend des Vergleichs beigetreten. Also würde ich hier schon sagen, dass Du die Erhöhung für diese mit berechnen kannst.
Ciao Kasi

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katuscha
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#7

01.10.2012, 13:24

also dem Verfahren scheinen sie ja beigetreten zu sein, außer einer Frau .... nicht, diese spielt bei deinen Abrechnungen dann wohl keine Rolle.

ansonsten würde ich auch sagen, Erhöhung für alle berechnen
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ellimorelli
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#8

01.10.2012, 13:49

ich hab auch für 8 Auftraggeber eine Erhöhung berechnet, aber der RPfl ist anderer Meinung und sieht nur 4 Kläger. Weiterhin teilte er mit, dass, sofern es sich tatsächlich um 8 Auftraggeber handeln würde, die Berichtigung des Rubrums um die fehlenden Kläger notwendig wäre.

Wie muss so eine Berichtigung des Rubrums aussehen?
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ellimorelli
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#9

01.10.2012, 21:50

chef drängelt und ich würde das morgen gerne abhacken, daher :schieb ich mal
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katuscha
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#10

02.10.2012, 08:55

vielleicht so:

beantragen wir die Berichtigung des Rubrums wie folgt:

hier die ganzen Kläger aufzählen, nebst Klägervertreter

Begründung:

Gemäß Protokoll vom .... sind die Kläger .... dem Verfahren beigetreten.
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