Arbeitszeugnis-SPEZIAL-Anfrage

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ReLo
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#11

08.08.2012, 17:31

Hallo,
ich schließe mich dem vorherigen Beitrag total an - irgendwie fehlt die ganze typische "Zeugnissprache".

Ich gebe noch zu bedenken, dass es auch für Arbeitszeugnisse eine Frist gibt, innerhalb derer man einen Anspruch darauf hat. Bist Du wirklich schon seit 2006 dort nicht mehr beschäftigt und will Dir dein Ex-Chef noch was Böses, könnte es sein, dass er sich total quer stellt. Leider habe ich gerade nicht gefunden, wielange der Zeitraum ist, ich fürchte aber, dass Du mit 6 Jahren darüber liegen dürftest. Vielleicht hat ja jemand hier im Forum damit Erfahrung bzw. kennt diese Frist, so dass Du für diesen Fall gewappnet bist.

Trotz allem - Viel Erfolg!
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Lómadia
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#12

08.08.2012, 17:40

Pepples hat geschrieben:
Und achte darauf, dass du mehr als "volle Zufriedenheit" dort stehen hast, das ist keine so tolle Beurteilung.
Mehr als die volle Zufriedenheit geht aber nicht, allenfalls könnte man noch ein "stets" dazu setzen.
OK, man kann das natürlich besser schreiben, das stimmt ;)
Ich meinte: "steht volle Zufrieden", "vollste Zufriedenheit" oder "stets vollste Zufriedenheit"
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Pepples
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#13

08.08.2012, 17:52

Auf "vollste" gibt es aber keinen Rechtsanspruch, weil das gramatikalisch falsch ist. Voller als voll geht nicht. :wink:
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ksaksa
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#14

08.08.2012, 18:07

Hallo vielleicht hilft der Link, aber anpassen.sagt Chef.

http://books.google.de/books?id=nCB8A2B ... te&f=false

Ksaksa
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Lómadia
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#15

10.08.2012, 05:26

Pepples hat geschrieben:Auf "vollste" gibt es aber keinen Rechtsanspruch, weil das gramatikalisch falsch ist. Voller als voll geht nicht. :wink:
Probieren würde ich das immer - gibt genügend Arbeitgeber, die das umsetzen.
Sonne75
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#16

28.08.2012, 09:10

edit- erledigt
lg, Sonne
Zuletzt geändert von Sonne75 am 13.09.2012, 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
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#17

29.08.2012, 11:17

edit - Angelegenheit erledigt
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