Hallo Leute,
mich würde mal interessieren, wie Ihr das in eurer Kanzlei handhabt bzw. was Ihre dazu sagt.
Ich finde man sollte, wenn eine Akte erledigt ist dem Mandanten schon darüber informieren, dass das Verfahren beendet ist, die Kosten alle ausgeglichen sind und man die Akte nun schließen wird. Meine Kollegin meinte nun, ich würde mir damit zu viel Arbeit machen und Porto müssten wir ja dann auch zahlen.
Wie seht Ihr das? Freue mich auf eure Meinungen/ Rückmeldung.
Lg Zimtstern
Abschlussschreiben an MAndant?
- Lämmchen
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Von mir gibt es da lediglich ein Schreiben, wenn ich Unterlagen zurückschicke. Ansonsten würde das ja heißen, dass ich bei jeder Akte noch ein Schreiben fertigen müsste, bevor ich die weglege.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
- Mietzemau
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Na es kommt drauf an, manche Vorgänge beenden sich selbsterklärend durch gewisse Handlungen. Ist dem nicht so, schreibe ich dem Mdt schon, dass nunmehr von Schu-Seite die Forderung beglichen wurde etc pp., halt ein paar entsprechende Textzeilen. Dann bedanke ich mich für die Mandatierung und das damit entgegebengebrachte Vertrauen und schluss. Finde auch, dass das schon irgendwo sein sollte, wir wissen ja, wann eine Akte beendet ist, der Mdt kann ja nicht hellsehen
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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wir fertigen bei jeder abzulegenden Akte ein Schreiben.
entweder nur á la danke und bitte kommen sie wieder
oder
á la hier ist alles in der Anlage und bitte heben Sie es sorgfältig auf, da 30 Jahre etc pp
entweder nur á la danke und bitte kommen sie wieder
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á la hier ist alles in der Anlage und bitte heben Sie es sorgfältig auf, da 30 Jahre etc pp
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich kenne es auch so, dass nach Abschluss der Angelegenheit der Mandant ein kurzes Schreiben erhält. Gehört für mich zum guten Ton. Man kann dafür verschiedene Textbausteine entwerfen. Ein Zweizeiler genügt ja.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
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ja für mich gehört es sich auch so...
es gibt einige Mdt. wo ich das aber nicht mache, weil ich weiß, dass
die das nicht interessiert (sind meist größere Unternehmen) oder gar nicht erst wünschen...
es gibt einige Mdt. wo ich das aber nicht mache, weil ich weiß, dass
die das nicht interessiert (sind meist größere Unternehmen) oder gar nicht erst wünschen...
- Adelia
- Absoluter Workaholic
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Also ich fertige bei einigen Mandanten auch immer ein Abschlussschreiben, gerade bei Privatpersonen. Jedoch schicke ich meistens auch E-Mails - so spart man sich schon einmal das Porto.
Wir schreiben den Leuten einfach nur, dass die Angelegenheit erleidgt ist und wir uns für das in uns gesetzte Vertrauen bedanken und weiterhin gern zur Verfügung stehen.
Finde auch das es einfach dazu gehört, da so die Mandanten beispielsweise wissen, dass dort nicht in fünf Monaten auf einmal noch eine Rechnung oder sonstiges kommt.
Wir schreiben den Leuten einfach nur, dass die Angelegenheit erleidgt ist und wir uns für das in uns gesetzte Vertrauen bedanken und weiterhin gern zur Verfügung stehen.
Finde auch das es einfach dazu gehört, da so die Mandanten beispielsweise wissen, dass dort nicht in fünf Monaten auf einmal noch eine Rechnung oder sonstiges kommt.
Wir machen eigentlich auch Abschlussschreiben.
Die sind als Textbausteine gespeichert. Mal "übersenden wir Unterlagen und schließen ab", mal "konnte ZV komplette Forderung beitreiben, zahlen aus und schließen ab", mal "war ZV erfolglos, überreichen Unterlagen, 30 Jahre gültig, schließen ab" u.ä. Manchmal ist das auch einfach in unser letztes Schreiben integriert, je nach Sachverhalt packt der RA es da ins Diktat schon rein. Kommt eben immer drauf an, allderdings finde ich es schon wichtig, da auch einen ordentlichen Abschluss für den Mdt. zu machen.
Die sind als Textbausteine gespeichert. Mal "übersenden wir Unterlagen und schließen ab", mal "konnte ZV komplette Forderung beitreiben, zahlen aus und schließen ab", mal "war ZV erfolglos, überreichen Unterlagen, 30 Jahre gültig, schließen ab" u.ä. Manchmal ist das auch einfach in unser letztes Schreiben integriert, je nach Sachverhalt packt der RA es da ins Diktat schon rein. Kommt eben immer drauf an, allderdings finde ich es schon wichtig, da auch einen ordentlichen Abschluss für den Mdt. zu machen.
- AnjaZ
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Wir fertigen in der Regel auch Abschlussschreiben und stimme meinen Vorrednern zu .
Gruß Anja
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Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
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Bei uns wird auch zu jeder Akte (auch von Großmandanten) ein Abschlussschreiben gefertigt, teilweise mit Mandantenfragebogen.
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© 30 Seconds to Mars / 100 suns
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