Rüge bei überlanger Verfahrensdauer

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Sam29

#1

27.01.2012, 11:11

Hallo,

wir Ihr sicherlich schon gehört habt, gibts ein neues Gesetz, wonach man überlange Verfahren rügen kann. Mit einigen Ausnahmen.
Ich werde künftig mit jeder Klageeinreichung auch die Frist der Rüge sowie den ersten Tag der Klage auf Entschädigung eintragen.
Für die Klage gibts eine neue Nr. 3 im RVG 3300. Die Verfahrensrüge bildet wohl jedoch eine
Angelegenheit mit der Hauptsache.
Gibt es noch etwas was ich berücksichtigten muss, Fristen, Abrechnung?
Von meiner Sicht eigentlich nicht, oder?
Sam29

#2

30.01.2012, 18:04

Dann gibt es wohl nichts Weiteres zu beachten?
gkutes

#3

30.01.2012, 19:42

ich hab noch nix gehört...
wie heißt das Gesetz / wo steht das?
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#4

30.01.2012, 19:57

❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

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#5

30.01.2012, 19:58

Steht im GVG. Eingeführt durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. :mrgreen:
gkutes

#6

30.01.2012, 20:22

Steht im GVG.
zum glück hat das nur 201 Paragraphen...

ist also 198 GVG. Ich lese da jetzt aber gar keine Frist raus :oops:
was notierst du da, Sam29?
Sam29

#7

31.01.2012, 11:46

Es gibt für die verschiedene Gerichtszweige eine bestimmte Dauer der Verfahren. Bsp: SG 9 Monate. Das SG hat in 9 Monaten über die Klage zu entscheiden. Sobald die 9 Monate abgelaufen sind, kann die Rüge eingereicht werden. Nach weiteren 6 Monaten ab Einreichung der Rüge, kann Klage auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eingereicht werden. Ich notiere mir also die 9 Monate und die 6 Monate. Jetzt frage ich mich, ob es eine Frist gibt, innerhalb welcher die Klage oder die Rüge einzureichen wäre. Bislang habe ich nichts gefunden, vllt. aber wissen andere mehr. Wir wurden über die RAK darüber informiert. Im Übrigen, ist dies auch ein Haftungsfall, denn bereits überlange Verfahren müssen, glaube ich bis zum 03.06.2012 gerügt werden. Wenn das nicht geschieht und der Mandant kriegt Wind davon, kann er seinen RA in Anspruch nehmen. Dies kann gerade bei Mandaten mit hohen GW einen üblen Nachgeschmack haben. Daher haben wir uns eine Liste ausgedruckt alle Verfahren aus 2010 und 2011 gerügt.
Tigra
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#8

31.01.2012, 11:47

Om ich schreib hierzu grad einen leitfaden, ich hasse das gesetz jetzt schon!
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gkutes

#9

31.01.2012, 11:48

Es gibt für die verschiedene Gerichtszweige eine bestimmte Dauer der Verfahren
wie bekomme ich das raus?
Tigra
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#10

31.01.2012, 12:20

mmhh ich bin verwirrt. ist es nicht so, dass das gericht nach antrag bestimmt, ob es die verfahrensdauer für zu lang hält oder nicht (ermessen des gerichts) oder steht das schon in dem neuen GVG. sieht man mal, wie toll ich das alles abschreiben kann ohne den Sinn zu erfassen :pfeif
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