lol
Dr. Sommer wird wohl kaum klären können, ob das Rechtsgeschäft wirksam ist - dennoch nett, dass Uhrkunde sich eingebracht hat.
kleiner BGB Test
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
- uhrkunde
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Vielen Dank, Mr.Black,
www.justfuckinggoogleit.de nachgesehen ?
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mit "com" hinten dran ist sie doch noch da. Ist nichts Unanständiges, wie manch Bösedenkender vielleicht vermuten könnte. www.justfuckinggoogleit.com
Neuer Fall, Neues Glück
Ralf Wassermann möchte ein Sportmotorboot erwerben. Da ein solches Boot 10.000 Euro kostet möchte er es in 10 Raten zu je 1000,- Euro bei Bootsbauer B erwerben. B lässt sich auf den Handel ein, besteht aber auf der Klausel „bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Boot im Eigentum von Bootsbauer B“. Ralf stimmt zu und darf das Boot gleich mitnehmen. Nach Zahlung von 9 Raten entschließt sich Ralf das Boot für 3000 Euro an Peter Clever weiter zu verkaufen, da ihm für ein derart exclusives Hobby doch die Zeit fehlt. Clever ist begeisterter Wassersportler hat aber von rechtlichen Dingen keine Ahnung und zahlt die 3000 an Ralf obwohl ihm klar ist, dass das Boot bei B noch nicht abgezahlt ist. Er verlässt sich aber auf die Versicherung von Ralf mit dem Kaufpreis die letzten beiden Raten bezahlen zu wollen und nimmt das Boot mit.
Nach 2 Monaten erfährt er, dass Ralf Wassermann den B nicht ausgezahlt sondern das Geld verpulvert hat und B nun droht das Boot von Ralf zurückhaben zu wollen. Gleichzeitig hat Clever gerade die Möglichkeit das Boot seinerseits an Herrn Neureich für 6000,- Euro weiter zu verkaufen, der von den Preisen für gebrauchte Boote keine Ahnung hat.
Was wäre Clever zu raten?
Ralf Wassermann möchte ein Sportmotorboot erwerben. Da ein solches Boot 10.000 Euro kostet möchte er es in 10 Raten zu je 1000,- Euro bei Bootsbauer B erwerben. B lässt sich auf den Handel ein, besteht aber auf der Klausel „bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Boot im Eigentum von Bootsbauer B“. Ralf stimmt zu und darf das Boot gleich mitnehmen. Nach Zahlung von 9 Raten entschließt sich Ralf das Boot für 3000 Euro an Peter Clever weiter zu verkaufen, da ihm für ein derart exclusives Hobby doch die Zeit fehlt. Clever ist begeisterter Wassersportler hat aber von rechtlichen Dingen keine Ahnung und zahlt die 3000 an Ralf obwohl ihm klar ist, dass das Boot bei B noch nicht abgezahlt ist. Er verlässt sich aber auf die Versicherung von Ralf mit dem Kaufpreis die letzten beiden Raten bezahlen zu wollen und nimmt das Boot mit.
Nach 2 Monaten erfährt er, dass Ralf Wassermann den B nicht ausgezahlt sondern das Geld verpulvert hat und B nun droht das Boot von Ralf zurückhaben zu wollen. Gleichzeitig hat Clever gerade die Möglichkeit das Boot seinerseits an Herrn Neureich für 6000,- Euro weiter zu verkaufen, der von den Preisen für gebrauchte Boote keine Ahnung hat.
Was wäre Clever zu raten?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
- Bino
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Ich kann ja mal anfangen,
also C hat das Boot schon mal nicht gutgläubig erworben, da er wusste, dass es bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des B bleibt.
Ich würde ihm raten, die letzte Rate an B zu zahlen und ich denke, dass es damit erledigt sein dürfte.
Oder??? Ist schon so lange her, dass ich solche Aufgaben lösen musste
Das war die Kurzfassung !!!
also C hat das Boot schon mal nicht gutgläubig erworben, da er wusste, dass es bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des B bleibt.
Ich würde ihm raten, die letzte Rate an B zu zahlen und ich denke, dass es damit erledigt sein dürfte.
Oder??? Ist schon so lange her, dass ich solche Aufgaben lösen musste
Das war die Kurzfassung !!!
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nehmen sie sich einen Anwalt.Mr.Black hat geschrieben:Was wäre Clever zu raten?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern