Hallo,
folgendes ich arbeite seit über 10 Jahren bei einem Anwalt. Angefangen habe ich als 400,-- EUR-Kraft (gut damals war das noch 630 DM), dann war ich teilweise nur wenige Stunden im Monat, und dann seit meine kleine Tochter im Kindergarten ist 3 Vormittage die Woche arbeiten und seit sie jetzt in der Schule ist, sogar 4, wobei ich das nur gemacht habe, weil ich in den Ferien zu Hause bin.
Nun meine Frage, wenn ich das richtig im Kopf habe, dann könnte ich doch mit 4 Wochen zum Monatsende, d.h. ich könnte am Freitag zum Ende des Monats noch kündigen. Ist das richtig ? Oder muss ich spätestens morgen zum Monatsende kündigen ?
Habe ich als Teilzeitkraft genauso einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
DANKE für Eure Antworten.
Kündigungsfrist und Arbeitszeugnis Eilt leicht
- misspinky1984
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Es kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt für Dich 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB), so dass dann auch der Freitag ausreichen würde
Selbstverständlich hast Du auch als Teilzeitkraft einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Selbstverständlich hast Du auch als Teilzeitkraft einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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- Tigerle
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So habe jetzt Nägel mit Köpfen gemacht und die Kündigung heute in Begleitung einer Zeugin in den Briefkasten geworfen. Dann bin ich mal gespannt, was mein Chef am Freitag dazu sagt.
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Hallo, ich hab auch so ein ähnliches Problem. Ich will zum 31.07.2011 kündigen (Sonntag). Bis wann kann ich meine Kündigung meinem Chef geben? Morgen ? also 01.07.2011 oder 04.07.2011?? Kann mir jemand helfen????????
Gruss Nina
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- Tigerle
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Mir hat meine Freundin, die seit kurzem Rechtsfachwirtin ist gesagt, dass die Kündigung im Vormonat eingehen muss und dann 4 Wochen zum nächsten Monatsende bzw. zum 15. des Folgemonats gekündigt werden kann. Ich habe das so verstanden, dass ich am 01. daher nicht hätte kündigen können, um bis zum 31.07. auszuscheiden, daher habe ich die Kündigung noch vorgestern unter Zeugen eingeworfen. Heute war ich nicht arbeiten. Bin gespannt, was morgen auf mich wartet.
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Das wäre mir neu. Entweder hat deine Freundin den § 622 BGB nicht verstanden oder du hast deine Freundin missverstanden. So wie misspinky es geschrieben hat, ist es richtig. Die Frist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende und sonst nix.Tigerle hat geschrieben:dass die Kündigung im Vormonat eingehen muss und dann 4 Wochen zum nächsten Monatsende bzw. zum 15. des Folgemonats gekündigt werden kann.