Hallo ihr Lieben,
kann mir jmd. sagen, ob man einen Verhandlungstermin wg. gesetzlichen Feiertag im Bundesland der Partei und deren RA stellen kann, wenn im Bundesland des Gerichts kein Feiertag ist.
Gibt es hierzu bereits Entscheidungen? Habe ich einen § übersehen?
schon mal
ZPO - Verlegungsantrag
- Soenny
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Warum versuchst du es nicht einfach? Wenn es wegen Donnerstag ist, würde ich allerdings versuchen mit dem zuständigen Richter zu telefonieren, könnte sonst etwas knapp werden
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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entscheidung? keine ahnung. einen § gibt es dazu mE auch nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Problem sein könnte. Außer es ist eine gewisse Eilbedürftigkeit oder Kurzfristigkeit vorhanden.
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Der Termin ist erst im Januar nächstes JahrJSanny hat geschrieben:Warum versuchst du es nicht einfach? Wenn es wegen Donnerstag ist, würde ich allerdings versuchen mit dem zuständigen Richter zu telefonieren, könnte sonst etwas knapp werden
Von Nichts kommt Nichts 8-P
nein, noch keine Erfahrung.
Schreibste einfach - bitte termin verlegen, weil isch hab feiertag. fertig
Antwort wirste bald haben und bis zum Termin is ja auch noch bissile hin
Schreibste einfach - bitte termin verlegen, weil isch hab feiertag. fertig
Antwort wirste bald haben und bis zum Termin is ja auch noch bissile hin
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gkutes hat geschrieben:nein, noch keine Erfahrung.
Schreibste einfach - bitte termin verlegen, weil isch hab feiertag. fertig
Antwort wirste bald haben und bis zum Termin is ja auch noch bissile hin
Genau das habe ich auch gemacht. Es hätte mich nur interessiert, ob es da entsprechende Regelungen gibt, da ich absolut nix dazu gefunden habe.
... trotzdem Danke.
Von Nichts kommt Nichts 8-P
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Haiii...
ich hatte hiermit Erfolg
beantragen wir für die Beklagte,
den auf den 23.06.2011 anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung
aufzuheben
und auf einen anderen Tag zu verlegen.
Begründung:
Am 23.06.2011 ist ein Feiertag (Fronleichnam) in Hessen (Kanzleisitz). Der Unterzeichner sowie andere Kollegen sind an diesem Tag nicht verfügbar.
ich hatte hiermit Erfolg
beantragen wir für die Beklagte,
den auf den 23.06.2011 anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung
aufzuheben
und auf einen anderen Tag zu verlegen.
Begründung:
Am 23.06.2011 ist ein Feiertag (Fronleichnam) in Hessen (Kanzleisitz). Der Unterzeichner sowie andere Kollegen sind an diesem Tag nicht verfügbar.