ZPO - Verlegungsantrag

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ReBell
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#1

21.06.2011, 14:29

Hallo ihr Lieben,

kann mir jmd. sagen, ob man einen Verhandlungstermin wg. gesetzlichen Feiertag im Bundesland der Partei und deren RA stellen kann, wenn im Bundesland des Gerichts kein Feiertag ist.

Gibt es hierzu bereits Entscheidungen? Habe ich einen § übersehen?

:thx schon mal
Von Nichts kommt Nichts 8-P
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Soenny
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#2

21.06.2011, 14:37

Warum versuchst du es nicht einfach? ;) Wenn es wegen Donnerstag ist, würde ich allerdings versuchen mit dem zuständigen Richter zu telefonieren, könnte sonst etwas knapp werden :roll:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
gkutes

#3

21.06.2011, 14:44

entscheidung? keine ahnung. einen § gibt es dazu mE auch nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Problem sein könnte. Außer es ist eine gewisse Eilbedürftigkeit oder Kurzfristigkeit vorhanden.
ReBell
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#4

21.06.2011, 14:52

JSanny hat geschrieben:Warum versuchst du es nicht einfach? ;) Wenn es wegen Donnerstag ist, würde ich allerdings versuchen mit dem zuständigen Richter zu telefonieren, könnte sonst etwas knapp werden :roll:
Der Termin ist erst im Januar nächstes Jahr :lol:
Von Nichts kommt Nichts 8-P
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#5

21.06.2011, 14:53

:roll:
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ReBell
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#6

21.06.2011, 14:53

Thx für die schnellen Antworten.

Hat denn schon jmd. Erfahrung mit einem solchen Antrag?
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gkutes

#7

21.06.2011, 16:42

nein, noch keine Erfahrung.

Schreibste einfach - bitte termin verlegen, weil isch hab feiertag. fertig
Antwort wirste bald haben und bis zum Termin is ja auch noch bissile hin
ReBell
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#8

22.06.2011, 11:01

gkutes hat geschrieben:nein, noch keine Erfahrung.

Schreibste einfach - bitte termin verlegen, weil isch hab feiertag. fertig
Antwort wirste bald haben und bis zum Termin is ja auch noch bissile hin

Genau das habe ich auch gemacht. Es hätte mich nur interessiert, ob es da entsprechende Regelungen gibt, da ich absolut nix dazu gefunden habe.

... trotzdem Danke.
Von Nichts kommt Nichts 8-P
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#9

22.06.2011, 11:13

Haiii...

ich hatte hiermit Erfolg :)

beantragen wir für die Beklagte,

den auf den 23.06.2011 anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung

aufzuheben

und auf einen anderen Tag zu verlegen.

Begründung:

Am 23.06.2011 ist ein Feiertag (Fronleichnam) in Hessen (Kanzleisitz). Der Unterzeichner sowie andere Kollegen sind an diesem Tag nicht verfügbar.
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ReBell
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#10

29.06.2011, 09:28

@ReNoFa09

<3-lichst :thx für Deine Antwort!

Hab das so gemacht... mal sehen, ob das bei mir auch funzt.

LG
Bells
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