Nebenkostenabrechnung - Mahnung?

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Gast

#1

05.07.2007, 07:36

Hallo, Ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage ich eigener Sache, die euch hier mal stellen möchte, weil ich damit berufsbedingt noch nie etwas zu tun hatte:

Ich habe eine Eigentumswohnung, die ich vermietet habe. Nachdem mir die Hausgeldabrechnung der Hausverwaltung zugesandt wurde und diese auch von der Eigentümergemeinschaft genehmigt wurde, erstellte ich meinen Mietern unter dem 1.6.2007 eine entsprechende Nebenkostenabrechnung nebst aller Anlagen. Ich habe in der Zwischenzeit von meinen Mietern keine Einwände gehört, noch habe ich bisher eine Zahlung erhalten.

Ist nach diesem Zeitraum schon eine Fälligkeit gegeben, also kann ich meine Mieter jetzt schon anmahnen oder muß ich die NK-Abrechnung erstmal separat fällig stellen?

Liebe Grüße, Kerstin
StineP

#2

05.07.2007, 08:07

Normalerweise dürfen wir keine Auskunft geben. Sowas musst du grundsätzlich den Chef fragen.

Außerdem sollte man als Refa wissen, wann jemand in Verzug gerät... Sicher ist immer die Mahnung.
Gast

#3

05.07.2007, 12:38

StineP hat geschrieben:Normalerweise dürfen wir keine Auskunft geben. Sowas musst du grundsätzlich den Chef fragen.

Außerdem sollte man als Refa wissen, wann jemand in Verzug gerät... Sicher ist immer die Mahnung.
Wenn ich noch eine Chefin hätte, würd ich die fragen. Ich habe es allerdings vorgezogen, meinen Job dort zu schmeißen, weil ihr Mann es für nötig und richtig gehalten hat, mir nachzustellen und das nicht nur verbal.

Trotzdem danke...
StineP

#4

05.07.2007, 12:44

Oh, das tut mir leid! (ist echt zum K*****, was man so von anderen Kanzleien hört... )

Wie gesagt, anmahnen!!
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