Richtige Bezeichnung

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lamiserable
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#11

07.12.2010, 09:49

Wir schreiben nichts, es sei denn, im vorherigen Schriftverkehr taucht der Satz auf: "blabla, für den Fall der gerichtlichen Geltendmachung wird gebeten, den Unterzeichner als PBV zu berücksichtigen, blabla." Hatten wir aber noch nicht so oft.
Es genügt nicht, sich täglich zu baden, um »sauber« durchs Leben zu gehen
sze
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#12

07.12.2010, 11:06

Wir schreiben immer vorprozessualer Bevollmächtigte(r)
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lucy1510
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#13

07.12.2010, 12:06

Ja, ich gebe zu, Zustellungsbevollmächtigter war falsch. Ich hätte die Frage richtig lesen sollen :oops: :mrgreen:
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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