Die Schwester einer Bekannten hat jetzt eine Handwerkerrechnung bekommen für eine Dienstleistung vom Dezember. Jetzt fragt sie mich, ob der Handwerker nach so langer Zeit noch eine Rechnung schicken darf.
Also steht ich jetzt doof da, denn ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Zwar finde ich den Zeitraum eines halben Jahres nicht sooo gravierend (man kennt ja Handwerker), aber ich glaube, sie würd sich da gern rausreden.
Weiß jemand, ob es tatsächlich Fristen gibt, in denen ein Handwerker seine Rechnung übermitteln muss?
Frist für Handwerkerrechnung?!
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
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Ja, warum soll er nicht dürfen? Machen übrigens manche RAe auch, daß sie erst ein halbes Jahr später eine RG schicken - und siehe da, nix gibts umsonst )
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Seh ich ähnlich. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, § 195 BGB oder so. Sicher kann er jetzt noch ne Rechnung schicken.
@ Bürozicke!
Ich weiß, dass die Bekannten immer denken, man habe Jura studiert. Aber ich wäre mit Rechtsauskünften eher vorsichtig.
Ich weiß, dass die Bekannten immer denken, man habe Jura studiert. Aber ich wäre mit Rechtsauskünften eher vorsichtig.
- Pepsi
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jep genau, die Verjährung ist das entscheidende.. also könnte man auch nach 3 Jahren noch ne Rg schicken.. ist zwar nicht grad die feine Art, aber leider möglich
PS: aber sie wusste doch, dass da eine kommt?! und seit wann machen Handwerker Dienstleistungen?
PS: aber sie wusste doch, dass da eine kommt?! und seit wann machen Handwerker Dienstleistungen?
Hallo,
Solange die Sache noch nicht verjährt ist, kann der Handwerker natürlich noch eine Rechnung schicken.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre seit dem Schluss des Jahres, in dem die Handwerkerleistung fällig wurde, d. h. die Leistung war im Dezember 2006 fällig >>> Verjährung 01.01.2010.
Ein halbes Jahr wäre etwas kurz.
Daher muss gezahlt werden.
Viele Grüße Silvia
Solange die Sache noch nicht verjährt ist, kann der Handwerker natürlich noch eine Rechnung schicken.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre seit dem Schluss des Jahres, in dem die Handwerkerleistung fällig wurde, d. h. die Leistung war im Dezember 2006 fällig >>> Verjährung 01.01.2010.
Ein halbes Jahr wäre etwas kurz.
Daher muss gezahlt werden.
Viele Grüße Silvia
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Hier kann ich nur zustimmen!
Silvia, das hast du gut erklärt.
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Vielen Dank! Ihr bestätigt damit auch meine Meinung.
Dass es nach einem halben Jahr nicht verjährt ist war klar. Aber ich hätte eben auch noch nichts gehört, dass man innerhalb gewisser Zeit die Rechnung erstellen muss.
Generell bin ich immer vorsichtig mit Auskünften, da ich die Leute schon immer genau darauf hinweise, dass ich nicht Jurist bin. Aber wenn man mal was helfen kann ist es doch gut. Bin selbst ja auch immer um jede Hilfe froh.
Dass es nach einem halben Jahr nicht verjährt ist war klar. Aber ich hätte eben auch noch nichts gehört, dass man innerhalb gewisser Zeit die Rechnung erstellen muss.
Generell bin ich immer vorsichtig mit Auskünften, da ich die Leute schon immer genau darauf hinweise, dass ich nicht Jurist bin. Aber wenn man mal was helfen kann ist es doch gut. Bin selbst ja auch immer um jede Hilfe froh.
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...