Habe heute früh mal wieder das bekannte große Brett vor dem Kopf.
Also - Unsere Mandantschaft wurde verklagt und hat sich bedauerlichweise nicht rechtzeitig zum Verfahren gemeldet, so dass ein VU ergangen ist. Sodann ist er zu uns gekommen und wir haben Einspruch eingelegt. Nach mündlicher Verhandlung wurde nunmehr das VU aufrecht erhalten und der Einspruch hiergegen verworfen. Streitwert 14.000,- EUR
Kann ich jetzt Berufung einlegen oder nicht???
Berufung ja oder nein
- Schlaubi wieder da
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- Beruf: nach 18 Jahren RA-Kanzlei nun in der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung einer kirchlichen Einrichtung
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Das Verfahren wird nicht zurückversetzt, sondern es bleibt bei dem Versäumnisurteil.
M. E. nach steht dem Säumigen ein weiterer Einspruch nicht zu.
M. E. nach steht dem Säumigen ein weiterer Einspruch nicht zu.
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.