GW unter 600 - Noch Chance auf Berufung?

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#1

08.10.2010, 13:54

Wir haben ein Urteil über 599,00 € bekommen. Die Gegenseite wollte eigentlich ca 900 € haben. Aber die Sache läuft nu scho über drei Jahre und Gericht hatte wohl nu die Schnauze voll. Gibt es jetz für uns noch irgendeine Chance? Nichtzulassungsbeschwerde is ja nur bei Revision. Und die Gehörsrüge nach 321 a ZPO? Könnte die noch greifen? Ober geht das au nicht, wenn der GW unter 600 € ist?

Eilt bissl!!! Denn wenn nix mehr geht, werden wir die Berufung, die wir bereits eingelegt haben (geschlafen beim Lesen des Urteils :oops: ) sofort zurücknehmen, um wenigstens noch paar Kosten zu sparen.
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Liesel
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#2

08.10.2010, 14:21

Berufung scheidet definitiv aus. Gehörsrüge nach § 321 a ZPO ist an keinen Wert gebunden.
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#3

08.10.2010, 14:26

Aber kann ich die bei zu niedrigem GW einlegen? Kollegin hat mir grad gesagt, die nutzt ma nur, wenn ma zB mit der Festsetzung des Streitwerts ni einverstanden ist. Also i mein für die Abrechnung, nicht für den Betrag, über den ma verurteilt wurde..
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Liesel
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#4

08.10.2010, 14:30

§ 321a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
(1) Auf die Rüge der durch die Entscheidung beschwerten Partei ist das Verfahren fortzuführen, wenn
1.ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und
2.das Gericht den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.


Es muß natürlich die Voraussetzung des Abs. 2 vorliegen.
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