Entziehung der Fahrerlaubnis

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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strohblume
Kennt alle Akten auswendig
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#1

20.08.2018, 10:09

Hallo zusammen,

wir haben Ihr ein verwaltungsrechtliche Sache, wo dem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen werden soll.

Wir haben hiergegen bei der Behörde eine Stellungnahme abgegeben und die Behörde hat daraufhin einen Vergleich unterbreitet, welchen der Mandant angenommen hat.

Kann ich nunmehr zu der Nr. 2300 VV RVG aus einem Wert von 5.000,00 € eine Einigungsgebühr abrechnen?
Liebe Grüße Strohblume
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Adora Belle
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#2

20.08.2018, 10:58

Denke schon, auch wenn ich mir nicht so recht vorstellen kann, wie ein solcher Vergleich aussehen sollte. Entweder es wird entzogen, oder eben nicht.
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