Entschädigungsklage gegenüber LSG abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Trine
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#1

14.08.2018, 10:41

Hallo zusammen,

ich habe ein Entschädigungsverfahren, welches nach RVG abgerechnet werden muss.

Es wurde sich ohne mündliche Verhandlung auf einen Betrag X verglichen, Kostenquotelung, SW-Festsetzung.

Nunmehr muss ich abrechnen. Nehme ich die normale

3100 VG
3104 TG
1003 EG


oder eher

3102 VG (SozialR)
3106 TG (SozialR)
1005 EG (SozialR)


Über jede Hilfe wäre ich dankbar.


Lg und einen schönen Tag, Trine :wink2
:thx
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