Hallo zusammen,
ich habe ein Entschädigungsverfahren, welches nach RVG abgerechnet werden muss.
Es wurde sich ohne mündliche Verhandlung auf einen Betrag X verglichen, Kostenquotelung, SW-Festsetzung.
Nunmehr muss ich abrechnen. Nehme ich die normale
3100 VG
3104 TG
1003 EG
oder eher
3102 VG (SozialR)
3106 TG (SozialR)
1005 EG (SozialR)
Über jede Hilfe wäre ich dankbar.
Lg und einen schönen Tag, Trine