Gläubigerwechsel/Forderungsverkauf?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Regina4588
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#1

13.08.2018, 16:33

Hallo Ihr lieben,

Ich habe ein Konto gepfändet und bekommen jetzt vom Drittschuldner folgendes Schreiben:

"Da zwischenzeitlich ein Gläubigerwechsel/Forderungsverkauf stattgefunden hat, wenden Sie sich bitte an nachfolgendes Inkassounternehmen
...
Z.Zt stehen wir mit dem Schuldner in keinerlei Geschäftsverbindung".

Was genau bedeutet das jetzt für mich? Was heißt dieser Gläubigerwechsel? Das betrifft mich doch nicht oder? Ich bin etwas verwirrt und bitte um kurze Hilfe :augenreib

Vielen Dank
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paralegal6
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#2

15.08.2018, 17:43

Vielleicht war auf dem Konto Minus? Daher ist der DS nun selbst Gläubiger? Anders würde es ja keinen Sinn machen. Ist aber blöd formuliert dann :kopfkratz
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Geiselmann
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#3

15.08.2018, 18:46

Man könnte die VA nachbessern lassen oder über Drittauskünfte gem. § 802l ZPO die Bankverbindung erfahren.Die Pfändung scheint ins Leere zu gehen, aus welchen Gründen auch immer.

S. Geiselann
...
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#4

16.08.2018, 08:41

Offenbar hat euer Schuldner seine Forderung gegen den Drittschuldner (an ein Inkassounternehmen) abgetreten. Wenn dies vor Wirksamwerden des PfÜB geschehen ist, geht die Pfändung ins Leere.
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