Schikane der Rechtspfleger oder korrekt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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zmaus2003
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#11

20.08.2018, 12:13

"die Gl-bezeichnung im Antrag stimmt nicht mit dem Titel überein..... Lt. Vollstreckungstitel ist die Firma der Gläubigerin "der..... GmbH", lt Antrag und HR ".....GmbH
Vollstreckungshinderniss besteht weiter.... usw. "

Rpfl. stößt sich hier daran, dass im Titelrubrum die Bezeichnung "der ...... GmbH" insgesamt fett unterlegt ist ?!
Manuel
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#12

20.08.2018, 12:18

zmaus2003 hat geschrieben:Rechtspfleger hat nun doch tatsächlich meinen Pfüb mit Beschluss zurückgewiesen
Bin jetzt echt am überlegen - Beschwerde?! einzulegen.
Problem ist die Zeit, die mir im Nacken sitzt, da der Mandant möchte, dass wir das Konto endlich zu machen
Was würdet ihr machen?! Gleichzeitig bin ich so auf 100, dass mir keine nette Begründung einfällt
Kannst Du nicht unabhängig von der Schuldtitelberichtigung in einem gesonderten Antrag Beschwerde einlegen? Dann geht keine Zeit verloren.
Ansonsten: Langsam wieder abkühlen. Es hat sicher nichts mit dir zu tun.
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zmaus2003
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#13

20.08.2018, 13:21

hab ich auch schon überlegt
Berichtigung des Titels beantragen und gleichzeitig Beschwerde einlegen .... ist das möglich?
Manuel
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#14

23.08.2018, 08:50

zmaus2003 hat geschrieben:hab ich auch schon überlegt
Berichtigung des Titels beantragen und gleichzeitig Beschwerde einlegen .... ist das möglich?
Ich würde es einfach mal versuchen. Für die Beschwerde benötigst Du den Titel nicht.
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icerose
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#15

23.08.2018, 09:17

Oh Gott, was ist das denn? :ohnmacht
zmaus2003 hat geschrieben:...da der Mandant möchte, dass wir das Konto endlich zu machen
Kannst du nicht erstmal ein Zahlungsverbot machen? Hilft zwar nicht wirklich zur Rangwahrung, aber das Konto ist erstmal dicht. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
...
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#16

23.08.2018, 10:30

zmaus2003 hat geschrieben:hab ich auch schon überlegt
Berichtigung des Titels beantragen und gleichzeitig Beschwerde einlegen .... ist das möglich?
Das ist auf jeden Fall ziemlich inkonsequent.
Wenn man die Berichtigung des Titels beantragt gesteht man ja ein, dass man diesen für unrichtig hält. Dann wird es mit der Argumentation in der Beschwerde schwieriger.
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