Hinterlegung Räumungserlös

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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annabella80
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#1

22.06.2018, 09:57

Hallo ihr Lieben.

wir haben eine Räumungsvollstreckung durchgeführt und die Sachen dort konnte der GVZ sogar zu Geld machen. Jetzt hat er mitgeteilt, dass er es bei der Hinterlegungsstelle hinterlegt hat. Und nu? Ich dachte wir bekommen den Erlös. In unserem Räumungsauftrag steht drin :"der GVZ ist berechtigt zu verwerten". Hat das nicht gereicht?

Wie komm ich jetzt an die Kohle? Oder muss ich extra einen Pfüb machen. Könnte man den Räumungsauftrag optimieren diesbezüglich für die Zukunft?

:thx
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AliceImWunderland
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#2

22.06.2018, 11:28

Haben noch andere Gläubiger gleichzeitig gepfändet? Ich kenne das so, dass wenn der GVZ für mehrere Gläubiger gleichzeitig pfändet und der Erlös nicht zur Deckung aller Forderungen ausreicht, der Geldbetrag seitens des GVZ hinterlegt wird. Dann müssen die Gläubiger ein Verteilungsverfahren nach § 872 ZPO betreiben, um an ihr Geld zu kommen.

Wenn du keine diesbezüglichen Infos hast, dann ruf doch mal den GVZ an und frage, warum hinterlegt wurde.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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