VZV ohne Pfüb, Zhlg Bank, noch Pfüb nötig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hummelgunde20
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#1

21.06.2018, 10:41

Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Vollstreckungssache, bei der ich nicht so recht weiter weiß....

Wir haben eine Kontopfändung gemacht, es geht um ein Gehalt und eine Abfindung.

Den Pfüb konnte ich nicht gleichzeitig machen, da ich erst den Titel zustellen lassen musste (Vergleich).

Das EB habe ich gestern (20.06.) zurück bekommen und den Pfüb gemacht (allerdings noch nicht an das Gericht geschickt). Gleichzeitig habe ich gestern vom Mandanten die Info bekommen, dass der DS mit Wertstellung 19.06.2018 bezahlt hat, und zwar ein rückständiges Gehalt (nicht tituliert) und die Abfindung, aber netto (Brutto waren es 40.000,00 €).

Muss ich einen neuen Pfüb machen hinsichtlich der RA-Gebühren und der GVZ Kosten? Wie sieht mein Forderungskonto nach der Zahlung aus? Ich hatte einfach die Hauptforderung 40.000,00 € Abfindung eingebucht, tituliert im Vergleich, fertig.

Muss ich die Zahlung der Bank im FoKo berücksichtigen? Der Arbeitgeber hat die Bruttoabfindung + ein rückständiges Gehalt überwiesen, also ca. 30.300,00 €..... Tituliert sind aber nur die 40.000,00 €.

Muss ich das VZV zurücknehmen? Meint Chef sagt ja, da er der Meinung ist, dass er sich regresspflichtig macht...

Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe, je mehr ich darüber nachdenke, umso verwirrender wird alles...

LG Hummelgunde

Ich steh gerade auf dem Schlauch und brauch dringend Hilfe..
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icerose
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#2

21.06.2018, 11:30

Ich finde den Sachverhalt auch leicht verwirrend:
Du schreibst oben:
hummelgunde20 hat geschrieben:...es geht um ein Gehalt und eine Abfindung.
und weiter unten:
hummelgunde20 hat geschrieben: Tituliert sind aber nur die 40.000,00 €.
:kopfkratz

Also ist das Gehalt, um das es ging, nicht tituliert?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
hummelgunde20
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#3

21.06.2018, 11:41

Das hatte ich falsch formuliert, im Vergleich ist nur die Abfindung tituliert.

Ein Gehalt war noch offen, das wurde dann zusammen mit der Abfindung gezahlt.
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booo
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#4

21.06.2018, 11:42

icerose hat geschrieben: Also ist das Gehalt, um das es ging, nicht tituliert?
Ne... gugg
hummelgunde20 hat geschrieben:..., dass der DS mit Wertstellung 19.06.2018 bezahlt hat, und zwar ein rückständiges Gehalt (nicht tituliert) und die Abfindung, aber netto (Brutto waren es 40.000,00 €).
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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#5

21.06.2018, 11:48

hummelgunde20 hat geschrieben: Muss ich die Zahlung der Bank im FoKo berücksichtigen? Der Arbeitgeber hat die Bruttoabfindung + ein rückständiges Gehalt überwiesen, also ca. 30.300,00 €..... Tituliert sind aber nur die 40.000,00 €.
Die Zahlung ansich musst Du einbuchen, ja (also der restliche Betrag, der für die Abfindung - titulierte Fdg - gedacht ist)... und eigtl dann Restbetrag dem DS mitteilen.

Überwiesen hat der DS die Bruttoabfindung + Gehalt (30.300,00 Eur), aber das ist dennoch weniger als NUR die titulierten 40.000 Eur? Bin etwas verwirrt... und die Frage wegen einem NEUEN PfÜB versteh ich auch nicht ganz :oops:
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#6

21.06.2018, 11:51

Danke ihr beiden. 8)

Ich würde das jetzt so machen:
Das Gehalt von der Zahlung abziehen, Rest ins Foko mit Kosten und allem drum und dran, nach § 367 BGB verrechnen und über den Restbetrag den Pfüb beantragen.
Um den Pfüb zu sparen, kannst du auch das Foko dem Drittschuldner übersenden mit der Bitte, aufgrund des VZV den Rest zu zahlen - gleich mit der Ankündigung, dass die Sache nach Zahlung des Restbetrages erledigt ist (also dass dann kein Pfüb mehr kommt).
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#7

21.06.2018, 13:02

Hallo Booo,
der DS hat die Nettoabfindung überwiesen (im Vergleich ist die Brutto tituliert mit 40.000,00 €) und noch ein Gehalt. Ich habe den Pfüb gemacht mit den 40.000,00 €, der Mandant ruft an und teilt mit, dass er Geld bekommen hat. Daraufhin habe ich meinen Pfüb wieder aus der Post gefischt, der ist also so nie raus, deshalb die Frage nach einem neuem Pfüb.

Hallo Icerose,
(übrigens süße Mieze, mein Kater sieht genauso aus)
wir werden das jetzt so machen.

1000 Dank euch für die Hilfe und noch einen schönen Tag
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#8

21.06.2018, 13:21

Immer gern, Hummelgunde. Und danke. :)

Aber klar ist, wenn der DS nicht zahlt, muss natürlich ein Pfüb raus (den ich allerdings nicht als neu bezeichnen würde, weil dein erster ja gar nicht rausgegangen sprich beantragt wurde).
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#9

21.06.2018, 13:55

icerose hat geschrieben:... (den ich allerdings nicht als neu bezeichnen würde, weil dein erster ja gar nicht rausgegangen sprich beantragt wurde).
joa... das hat mich etwas verwirrt :oops:

Ich hoffe, wir konnten iwie helfen :wink1
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