Hallo,
ich benötige Hilfe.
Wir haben eine Akte, in wir unsere Mandantin gegen einen Autohändler vertreten haben. Dort hatte sie sich ein Fahrzeug gekauft, das nach dem Kauf dann Mängel aufwies. Der Autohändler hat die Mängel beheben lassen; Akte war abgeschlossen.
Nun rief die Mandantin wieder an. Es sind neue Mängel aufgetreten, die sie beheben lassen will bzw. soll geprüft werden, ob sie von dem Kaufvertrag zurücktreten kann.
Handelt es sich hierbei um eine neue Angelegenheit oder gehört diese noch zum "alten" Fall?
eine oder mehrere Angelegenheiten?
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... ich rufe das Thema noch einmal auf. Es handelt sich weiterhin um die besagte Angelegenheit.
Nachdem die Mängel alle behoben worden sind, haben wir die 1. Akte abgelegt (und hier eine Geschäftsgebühr) abgerechnet.
In der neuen Angelegenheit haben wir dann Klage erhoben wegen der Rückzahlung des Kaufpreises. Auch hier haben wir eine Geschäftsgebühr sowie eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr abgerechnet.
Die RS berücksichtigt bei ihren Kosten nun ausschließlich eine Geschäftsgebühr (für die zweite Akte).
Hat hier zufällig jemand eine passende Erklärung parat, die ich bei der RS vortragen kann?
Nachdem die Mängel alle behoben worden sind, haben wir die 1. Akte abgelegt (und hier eine Geschäftsgebühr) abgerechnet.
In der neuen Angelegenheit haben wir dann Klage erhoben wegen der Rückzahlung des Kaufpreises. Auch hier haben wir eine Geschäftsgebühr sowie eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr abgerechnet.
Die RS berücksichtigt bei ihren Kosten nun ausschließlich eine Geschäftsgebühr (für die zweite Akte).
Hat hier zufällig jemand eine passende Erklärung parat, die ich bei der RS vortragen kann?
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Es gab keine Begründung. Lediglich eine Kostenaufstellung, aus der hervorgeht, dass die Geschäftsgebühr aus Akte I auf die Verfahrensgebühr aus Akte II angerechnet wird.
Beide Vorgänge werden bei der RS unter einer Schadennummer geführt.
Beide Vorgänge werden bei der RS unter einer Schadennummer geführt.
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Erkläre der RSV, dass nach Behebung der ersten Mängel neue - und zwar andere - Mängel aufgetreten sind, so dass eine neue Angelegenheit vorliegt. Ggf würde ich auch was zum Zeitablauf schreiben, also wieviel später die neuen Mängel nach der Behebung der alten Mängel aufgetreten sind.