Hallo zusammen,
ich versuche gerade einen Kostenerstattungsantrag für PKH beim Gericht für das PKH-Überprüfungsverfahren durchzuboxen. Da gibt es ein Urteil vom AG Trier vom 01.02.2014, 37 F 177/10, welches uns Recht geben würde. Das Gericht argumentiert jetzt mit einem BGH-Urteil vom 08.12.2010, XII ZB 39/09. Das BGH-Urteil ist sicher gewichtiger, aber auch älter. Seht ihr Erfolgschancen und wenn ja, wie würdet ihr argumentieren? Vielen Dank schon mal im Voraus!
PKH-Überprüfungsverfahren als neue Angelegenheit
- Adora Belle
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Nein, sehe ich nicht.
Es gibt auch neueres, zb OLG FFM 11.10.2016 - 2 WF 237/16. Da kommst Du nicht ran, solange nicht das Gesetz geändert wird.
Für die Zukunft könnt Ihr nur das PKH-Verfahren völlig auf den Mandanten auslagern. Dann könnte Euch die Vetretung im Überprüfungsverfahren erspart bleiben. Soweit ich weiss, gibt es dazu aber keine Rechtsprechung.
Es gibt auch neueres, zb OLG FFM 11.10.2016 - 2 WF 237/16. Da kommst Du nicht ran, solange nicht das Gesetz geändert wird.
Für die Zukunft könnt Ihr nur das PKH-Verfahren völlig auf den Mandanten auslagern. Dann könnte Euch die Vetretung im Überprüfungsverfahren erspart bleiben. Soweit ich weiss, gibt es dazu aber keine Rechtsprechung.
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- NORTHERN DINO
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Im Übrigen ist die Ansicht des AG Trier - wie heißt es so schön - vereinzelt geblieben.
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