PKH-Überprüfungsverfahren als neue Angelegenheit

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ninjafan
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#1

18.05.2018, 11:28

Hallo zusammen,

ich versuche gerade einen Kostenerstattungsantrag für PKH beim Gericht für das PKH-Überprüfungsverfahren durchzuboxen. Da gibt es ein Urteil vom AG Trier vom 01.02.2014, 37 F 177/10, welches uns Recht geben würde. Das Gericht argumentiert jetzt mit einem BGH-Urteil vom 08.12.2010, XII ZB 39/09. Das BGH-Urteil ist sicher gewichtiger, aber auch älter. Seht ihr Erfolgschancen und wenn ja, wie würdet ihr argumentieren? Vielen Dank schon mal im Voraus!
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Adora Belle
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#2

18.05.2018, 13:03

Nein, sehe ich nicht.

Es gibt auch neueres, zb OLG FFM 11.10.2016 - 2 WF 237/16. Da kommst Du nicht ran, solange nicht das Gesetz geändert wird.

Für die Zukunft könnt Ihr nur das PKH-Verfahren völlig auf den Mandanten auslagern. Dann könnte Euch die Vetretung im Überprüfungsverfahren erspart bleiben. Soweit ich weiss, gibt es dazu aber keine Rechtsprechung.
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#3

23.05.2018, 14:41

Danke, das ist ja echt schade!
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13
NORTHERN DINO
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#4

23.05.2018, 15:41

Im Übrigen ist die Ansicht des AG Trier - wie heißt es so schön - vereinzelt geblieben.
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