Abrechnung erst bei Einspruch gegen VB!!! HILFE

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Sha

#1

26.04.2018, 10:05

Hallo Leute, mein Chef hat mir eine Akte hingelegt, wovon ich leider gar keine Ahnung habe. Normalerweise bin ich für die Kostenrechnungen nicht zuständig, aber da eine Kollegin erkrankt ist, hab ich nun das Vergnügen seit ein paar Wochen :( Bin Außerdem frisch ausgelernt, also habt erbamen :D

Folgendes: Mandant kam erst zu uns mit dem Vollstreckungsbescheid, wir haben Einspruch dagegen eingelegt. Jetzt haben wir ein Schreiben vom Gericht bekommen, mit einem Schreiben der Gegenseite als Anlage, worin die Gegenseite erklärt, die Klage zurückzunehmen und die Kosten zu übernehmen. Wir hatten noch keine Klage erhalten. das ist auch das erste Schreiben, dass vom Gericht kommt, also kein Termin etc. wurde anberaumt.

Wir waren vorgerichtl. nicht tätig.

Wie rechne ich nun ab?? 3100 Gerbühr?? + Mwst und PP ?

Danke im Voraus für die antworten
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Anahid
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#2

26.04.2018, 10:13

Sha hat geschrieben: Wie rechne ich nun ab?? 3100 Gerbühr?? + Mwst und PP ?
Genau so. :)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sha

#3

26.04.2018, 10:14

Anahid hat geschrieben:
Sha hat geschrieben: Wie rechne ich nun ab?? 3100 Gerbühr?? + Mwst und PP ?
Genau so. :)

DANKEE!!
Sha

#4

26.04.2018, 10:15

Anahid hat geschrieben:
Sha hat geschrieben: Wie rechne ich nun ab?? 3100 Gerbühr?? + Mwst und PP ?
Genau so. :)

Aber sag mal bekommen wir noch die 0,5 Gebühr für die Vertretung des Antragsgegners?
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Anahid
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#5

26.04.2018, 10:21

Nein, Ihr seid im Mahnverfahren nicht tätig geworden. Die 0,5 gibt es für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid. Habt Ihr aber nicht eingelegt, sondern Einspruch gegen den VB und der löst die 1,3 nach 3100 VV RVG aus.
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