Vertretbare oder nicht vertretbare Handlung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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carenny
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#1

26.04.2018, 08:53

Wir haben diesen Vergleich vor dem Arbeitsgericht abgeschlossen:

....die Beklagte verpflichtet sich, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen und die sich hieraus ergebenen Vergütungsansprüche gegenüber dem Kläger zu erfüllen....

Nun hat der ehemalige Arbeitgeber immer noch nicht ordnungsgemäß abgerechnet.

Nun meine Frage: Ist hier eine Vollstreckung nach § 887 ZPO (vertretbare Handlung) oder nach § 888 ZPO (nicht vertretbare Handlung) möglich?

Ich bin der Meinung, dass die Abrechnung durch ein Steuerbüro erfolgen kann/muss, also eine vertretbare Handlung?!?!

Wie erfolgt hier die ZV?
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Anahid
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#2

26.04.2018, 09:03

Richtig, vertretbare Handlung. Ich denke, der Beitrag von IWW hilft Dir weiter.
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sansibar
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#3

26.04.2018, 12:23

Sehr hilfreicher Hinweis, Anahid, den Artikel hab ich mir auch gleich ausgedruckt - :thx
Grüße - sansibar
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