Pfändungs- und Überweisungsbeschluss anerkannte Forderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
beachnixe
Forenfachkraft
Beiträge: 146
Registriert: 08.10.2013, 09:03
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

25.04.2018, 11:22

Hallo zusammen,

ich stehe mal wieder auf der Leitung.. :(

Ich habe einen Pfüb gemacht, der der Bank am 10.04.18 zugestellt wurde. Habe nun ein Schreiben der Bank erhalten, dass die Forderung anerkannt wurde und sie das Guthaben nach Abschluss an uns überweisen, sofern keine vorrangigen Rechte bestehen (liegen hier nicht vor).

Meine Frage ist nunmehr, wann hier denn ausbezahlt wird? Die Schutzfrist sind doch hier 14 Tage und nicht 4 Wochen oder? Der Bankangestellte meinte nämlich dass erst nach dem 09.05.18 ausbezahlt wird..

Lieben Dank Euch!!

LG
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8128
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#2

25.04.2018, 11:36

Schau mal in § 835 ZPO rein.
Antworten