Gerichtsvollzieherauftrag abrechnen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
juwie273
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#1

24.04.2018, 17:02

Hallo Zusammen,

ich brauche euer Schwarmwissen. Wir arbeiten mit Datev. Ich habe einen normalen GVZ Auftrag mit Abgabe der VA beantragt. Die VA wurde nicht abgegeben, der Schuldner hat gezahlt. Was rechne ich ab? Nur die 3309 für den GVZ-Auftrag? Die fällt doch immer an, egal welches Modul man noch zusätzlich beauftragt oder? Unser Datev bucht nämlich nur die Gebühr für die Vermögensauskunft, obwohl diese ja noch nicht mal abgegeben wurde. Danke Euch!
jenniver
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#2

24.04.2018, 18:08

Wann hat der Schuldner gezahlt? Wurde schon Termin zur Abgabe der VA anberaumt?
juwie273
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#3

25.04.2018, 07:34

Ja der Termin war schon anberaumt.
jenniver
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#4

25.04.2018, 08:24

Dann bekommst du 0,3 Gebühr für die VA.
Manuel
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#5

25.04.2018, 08:50

...und die Gerichtsvollzieherkosten nicht vergessen.
juwie273
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#6

25.04.2018, 12:51

Ok, dann bekommen wir die 0,3 für die VA und für den GVZ-Auftrag ansich keine Gebühr? Das verstehe ich nicht.
jenniver
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#7

25.04.2018, 12:55

Hat der GV vorher schon vollstreckt. Welche Reihenfolge wurde für die Aufträge angegeben?
juwie273
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#8

25.04.2018, 12:58

Er wurde beauftragt für die VA. Sonst kein weiterer Auftrag und der Auftrag eben ansich, oder kann man den Auftrag ansich nicht abrechnen?
jenniver
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#9

25.04.2018, 14:00

Er wurde beauftragt für die VA. Sonst kein weiterer Auftrag
Dann bekommst du nur eine 0,3 für die VA.
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Adora Belle
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#10

25.04.2018, 14:01

juwie273 hat geschrieben:Sonst kein weiterer Auftrag und der Auftrag eben ansich

Kein Auftrag oder Vollstreckungsauftrag?
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