Hallo Zusammen,
wir haben für den Gläubiger bei dem Drittschuldner (Mieter des Schuldners) die Nettomiete gepfändet.
Der Mieter ist aufgrund des Verhaltens des Schuldners stark verunsichert ist. Der Mieter hat bereits durchblicken lassen, dass er, da er nicht wisse, ob er an den Gläubiger oder doch an den Schuldner zahlen muss, die Miete bei Gericht hinterlege werde.
Gibt es eine Möglichkeit die Hinterlegung zu verindern und dem Drittschuldner (Mieter) klar zu machen, dass er nun eine zeitlang an den Gläubiger zahlen muss?
Hinterlegung verhindern
- AliceImWunderland
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Ich wüsste nicht, wie Ihr das verhindern könnt. Es steht jedem DS frei, bei Unsicherheit den gepfändeten Betrag zu hinterlegen. Das ist eine blöde Situation, aber ich befürchte, Ihr könnt nichts dagegen machen....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Aus dem Pfüb ergibt sich doch ganz eindeutig, daß der DS nicht mehr an den SC zahlen darf und daß er an den Gläubiger zu überweisen hat (wenn der Pfüb richtig beantragt wurde).
Zahlt der DS weiter an den Schuldner, macht er sich schadensersatzpflichtig. Eine Hinterlegung ist doch völliger Unsinn.
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Absolut! Der Schuldner hat aber das Talent seine Mieter so kirre zu machen, dass einige die Hinterlegung ernsthaft in Erwägung ziehen. Das würden wir gerne verhindern.Soenny hat geschrieben:Aus dem Pfüb ergibt sich doch ganz eindeutig, daß der DS nicht mehr an den SC zahlen darf und daß er an den Gläubiger zu überweisen hat (wenn der Pfüb richtig beantragt wurde).
Zahlt der DS weiter an den Schuldner, macht er sich schadensersatzpflichtig. Eine Hinterlegung ist doch völliger Unsinn.
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Anschreiben und auf die Folgen hinweisen, wenn nicht gezahlt wird und erst mal abwarten. Wenn wirklich hinterlegt wird, werdet ihr um die Drittschuldnerklage nicht herumkommen.
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Setzt euch doch mit den Leuten einfach mal in Verbindung, entweder schriftlich und in einfachen Worten oder telefonisch und versucht Ihnen zu erklären, dass sie absolut nichts falsch machen - sondern eher das Gegenteil - wenn sie an euch zahlen.pepe hat geschrieben:Absolut! Der Schuldner hat aber das Talent seine Mieter so kirre zu machen, dass einige die Hinterlegung ernsthaft in Erwägung ziehen. Das würden wir gerne verhindern.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Einen Hinterlegungsgrund gibt es nur bei mehrfacher Pfändung, § 853 ZPO.
Liegt nur eine Pfändung vor, ist der Drittschuldner nicht berechtigt zu hinterlegen.
S. Geiselmann
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- AliceImWunderland
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Wieder was gelernt. Danke Geiselmann!
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