Kontopfändung Drittschuldnerauskunft nicht verständlich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AliceImWunderland
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#1

24.04.2018, 09:37

Hallo Ihr LIeben!

MIr macht eine Drittschuldnerauskunft Kopfzerbrechen. Vielleicht könnt Ihr etwas Licht in die Sache bringen.
Auskunft des Bundeszentralamtes für Steuern sagt aus, dass die Schuldnerin (eine GmbH) ein Konto bei der Bank X hat. Wir haben das Konto daraufhin gepfändet, wobei ich in den Pfübs immer alle Konten bei dieser Bank pfände und nicht explizit nur dieses besagte Konto. Die Bank X erteilt Drittschuldnerauskunft in der steht: "die von Ihnen gepfändeten Ansprüche bestehen nicht". Kurz und knapp.

Da es bei mir in der Vergangenheit schon des Öfteren vorgekommen ist, dass die DS-Auskünfte falsch sind, schreibe ich die DS erneut an und weise auf die Auskunft des Bundeszentralamtes für Steuern hin. Jetzt antwortet die DS folgendes:

"das in der Auskunft des Bundeszentralamtes für Steuern angegebene Konto IBAN...... ist von Ihren Pfändungsansprüchen nicht betroffen. Hiermit sind wir unseren Auskunftspflichten gem. § 840 ZPO im vollen Umfang nachgekommen. Weitere Anfragen werden nicht beantwortet. "

So, was mache ich mit dieser Aussage?!!! :kopfkratz
Das Konto existiert scheinbar, aber was ist damit los? Ist es in Kreditkonto? Ist der Kontoinhaber mittlerweile ein anderer?

Habt Ihr schon mal so einen Fall gehabt?

Ich hasse es, wie man manchen Banken hinterherlaufen muss. :motz
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mücki
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#2

24.04.2018, 11:38

Ich würde die - auch wenn es verdammt ärgerlich und nervend ist - einfach nochmal anschreiben und darauf hinweisen, dass mit PfÜb vom ..... sämtliche Konten des Schuldners gepfändet wurden, sodass unter Bezugnahme auf die Ergünzung der DS vom .... um Konkretisierung gebeten wird, warum das betreffende Konto von der Pfändung nicht betroffen sein soll.
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#3

24.04.2018, 11:57

Ds ist nervig, da hast du leider Recht.... :motz

Mir stellt sich die Frage, ob die Banken verpflichtet sind mitzuteilen, um welche Kontoart es sich bei dem gepfändetenn Konto handelt. Denn wenn es z.B. ein Kreditvertrag ist (diese sind auch unter einer Kontonummer beim Bundeszentralamt für Steuern geführt), dann wäre es für mich verständlich, dass aus dieses Konto von der Pfändung nicht erfasst ist. Aber so..... wenn man im Dunkeln tapert.... Da lobe ich mir die nette Bank mit den roten Buchstaben: Die DS-Erklärungen sind immer verständlich, alle Konten sind mit der Kontenart aufgeführt. Wenn nur alle so wären....
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#4

24.04.2018, 12:52

Soweit ich weiß, ist die Bank nur verpflichtet anzugeben, ob es sich um ein P-Konto handelt aber nicht, ob es ein Kreditkonto oder sowas ist. :vogel
Allerdings habe ich auch schon oft festgestellt, dass Banken "freiwillig" mitteilen, was es für ein Konto ist (hatte auch schon Auskünfte à la ... bei dem gepfändeten Konto handelt es sich um ein Darlehenskonto oder zumindest ... handelt es sich nicht um ein Girokonto).

Aber auch der Schuldner ist gem. § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet Auskunft zu erteilen. Vielleicht könnt ihr darüber an die Info kommen. Ich kann dir dazu auch einen Link geben, wenn ich ihn finde ...

Edit: Da isser: http://www.iww.de/ve/archiv/forderungsp ... rch-f30824

Vielleicht hilft euch das weiter.
Zuletzt geändert von mücki am 24.04.2018, 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
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#5

24.04.2018, 13:00

Wenn du den Link finden solltest, kann du ihn bitte rüberschicken. Schadet nicht. Danke!
Der § 840 Abs. 1 ZPO ist ja um zwei Punkte ergänzt worden. Der DS muss jetzt angeben, ob ein P-Konto besteht und bei mehreren Konten, welches von den Konten ein P-Konto ist. Und der DS muss mitteilen, ob in den letzten 12 Monten ein Antrag auf Freigabe von Kontoguthaben vorgelegen hat. Das wars.... Meiner Meinung nach alles viel zu schuldnerfreundlich. Naja.... :-?

Ich warte jetzt auf die DS-Erklärung von der Kontopfändung bei einer anderen Bank. Mal schauen, ob sich vielleicht dort etwas ergibt. Sonst muss ich mich leider an die erste DS-Erklärung nochmal ranmachen und rausfinden, was da Sache ist. :roll:

Danke dir schonmal für deine Anregungen. :wink1
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